Betreff
Sachstand Photovoltaikanlagen, weitere Vorgehensweise und Finanzierung
Vorlage
65/3584/XVI/2019
Aktenzeichen
65.3.20.06.05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.    Der Planungs- und Umweltausschuss nimmt den Bericht vom 24.06.2019 zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die PV-Anlagen auf den geeigneten Kreisgebäuden sukzessive zu errichten.  

 

2.    Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag gemäß § 83 Absatz 2 GO NRW, den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 171.000 € für die Realisierung der PV-Anlagen auf den Gebäuden Michael-Ende Schule und dem Gesundheitsamt Grevenbroich sowie den außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe 87.000 € für Planungskosten für die Gebäude  Berufsbildungszentrum Hammfeld und Berufsbildungszentrum Grevenbroich zuzustimmen.

 

3.    Der Planungs- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag, in den kommenden Haushaltsjahren entsprechende Mittel im Haushalt für die Überprüfung der Gebäude sowie die Umsetzung von PV-Anlagen zu veranschlagen.

 


Sachverhalt:

 

Sachstand Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen)

 

Es wird auf den Bericht des Amtes für Gebäudewirtschaft vom 24.06.2019 und die Diskussionen im Planungs- und Umweltausschuss, zuletzt am 01.07.2019, verwiesen. Derzeit bieten sich fünf Gebäude für die Errichtung von Photovoltaikanlagen an:

 

Die hier aufgestellten Kostenschätzungen beim Kauf einer PV-Anlage enthalten jeweils einen Anteil von 15 % für die Ingenieurleistungen und einen Anteil von 15 % für Anschlussarbeiten.

Die Maßnahmen sind wirtschaftlich.

 

 

Weitere Vorgehensweise und Finanzierung

 

Der Rhein-Kreis Neuss hat einen Doppelhaushalt für die Jahre 2019/2020 beschlossen. In diesem Doppelhaushalt waren keine Haushaltsmittel für PV–Anlagen etatisiert.

 

Die Realisierung der PV-Anlagen im Jahr 2019/2020 auf den Gebäuden Michael-Ende Schule und Gesundheitsamt Grevenbroich mit Kosten von ca. 171.000 € soll als außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 83 GO NRW erfolgen. Die Planungskosten in Höhe von ca. 87.000 € für die Gebäude Berufsbildungszentrum Hammfeld und Berufsbildungszentrum Grevenbroich sollen ebenfalls als außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 83 GO NRW erfolgen. Hierzu ist nach § 83 Absatz 2 GO NRW die vorherige Zustimmung des Kreistages erforderlich.

 

Die Planung und Errichtung einer PV-Anlage auf dem Dach des Berufsbildungszentrums Dormagen ist erst nach Sanierung der Fassade und des Daches möglich, die voraussichtlich nach 2022 erfolgt. 

 

Alle weiteren, geeigneten kreiseigenen Gebäude aus der Voruntersuchung werden geprüft, insbesondere auch nach Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen. Für die Umsetzung werden in den kommenden Haushaltsjahren Mittel im Haushalt beantragt.