Betreff
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 12.11.2019 zum Thema "Taschengelderhöhung FSJ/BFD"
Vorlage
010/3594/XVI/2019
Art
Antrag

Beschlussempfehlung:

Die Verwaltung empfiehlt, den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abzulehnen und zu beschließen, dass das Taschengeld für die Freiwilligen an Einrichtungen des Rhein-Kreises Neuss ab dem 01.08.2020 auf monatlich 395,00 € erhöht wird.

 


Sachverhalt:

Die SPD-Kreistagsfraktion hat Herrn Landrat Petrauschke gebeten, den als Anlage beigefügten Antrag auf die Tagesordnung des Kreisausschusses am 11.12.2019 zu setzen.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Antrag wie folgt Stellung:

 

Ein Antrag mit gleicher Zielsetzung für die Freiwilligen an den Schulen in Trägerschaft des Kreises wurde am 05.11.2019 im Schulausschuss beraten und mehrheitlich abgelehnt, insbesondere weil die Finanzierung des Antrags aus dem Schulbudget heraus in der beantragten Höhe nicht hätte gesichert werden können. Aus den Reihen des Schulausschusses wurde angeregt, den Antrag in den Kreisausschuss einzubringen.

 

Für Freiwillige im Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) sind in der gesamten Kreisverwaltung zurzeit 18 Stellen im Schulbereich und zwei Stellen im Kulturbereich eingerichtet.

 

Die Freiwilligen im Schulbereich erhalten neben einem Taschengeld von monatlich 330,00 € auch eine Fahrkostenerstattung von bis zu 61,00 €. An den Förderschulen können die Freiwilligen darüber hinaus kostenlos am Mittagessen teilnehmen. Zudem besteht für alle im Rhein-Kreis Neuss tätigen Freiwilligen ein Anspruch auf Kindergeld.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft Arbeit Bildung Kultur NRW e. V. empfiehlt für den Kulturbereich ein monatliches Taschengeld von 380,00 €. Für das Schuljahr 2020/2021 wird eine Anpassung auf 395,00 € vorgeschlagen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, in Anlehnung an die Empfehlung der Landesarbeitsgemeinschaft Bildung Kultur NRW e. V. ab dem 01.08.2020 für alle Freiwilligen an Einrichtungen des Rhein-Kreises Neuss ein monatliches Taschengeld von 395,00 € zu zahlen. Eine Taschengelderhöhung auf 395,00 € zum 01.08.2020 könnte aus dem Budget erwirtschaftet werden, ohne dass ein überplanmäßiger Aufwand entsteht. Alle Freiwilligen würden auch hinsichtlich des Taschengeldes gleich behandelt.

 

Eine Anfrage der Verwaltung zu den Taschengeldzahlungen anderer Träger an Freiwillige im BFD oder FSJ führte zu folgendem Ergebnis:

 

Seniorenhaus Korschenbroich        
(Rheinland Klinikum Neuss GmbH):  250,00 € (+ 50 € für Unterkunft und 50 € für Fahrkosten)
Stadt Meerbusch:                        200,00 € (+ 60 € für Unterkunft und 60 € für Verpflegung)
Stadt Dormagen:                         350,00 €
Stadt Kaarst:                               402,00 €
Stadt Neuss:                               keine Freiwilligen.

 

Die Verwaltung wird in der Sitzung zum Sachstand berichten.