Betreff
Neue Regelsätze 2020
Vorlage
50/3601/XVI/2019
Art
Mitteilung

Sachverhalt:

Der notwendige Lebensunterhalt für Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat und Haushaltsenergie in der Sozialhilfe und Grundsicherung (SGB XII und SGB II) wird nach sog. Regelsätzen bemessen. Die Beträge werden jährlich durch Rechtsverordnung des Bundes angepasst. Zum 01.01.2020 erfolgt eine Erhöhung der Regelsätze um 1,88 %.

Die monatlichen Regelbedarfe betragen ab dem 01.01.2020 in den jeweiligen Regelbedarfsstufen:

                                                                                                Erhöhung um

Regelbedarfsstufe 1

432,00 €

+8

+ 8 €

 

+

+

+

 

Regelbedarfsstufe 2

389,00 €

 

+ 7 €

 

 

 

 

 

Regelbedarfsstufe 3

345,00 €

 

+ 6 €

 

 

 

 

 

Regelbedarfsstufe 4

328,00 €

 

+ 6 €

 

 

 

 

 

Regelbedarfsstufe 5

308,00 €

 

+ 6 €

 

 

 

 

 

Regelbedarfsstufe 6

250,00 €

 

 

+ 5 €

 

 

 

 

 

 

Die Anpassung der Regelbedarfe wurde an die örtlichen Sozialämter per Rundverfügung zur Beachtung weitergeleitet.