Betreff
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Dormagen
Vorlage
40/3645/XVI/2019
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag stimmt dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen dem Rhein-Kreis Neuss un der Stadt Dormagen in der vorliegenden Form zu.


Sachverhalt:

Als der Rhein-Kreis Neuss zum Schuljahr 2014/2015 die Schule am Chorbusch in Dormagen in seine Trägerschaft übernommen hat,  wurde mit der Stadt Dormagen vereinbart, dass die Elternbeiträge für den offenen Ganztag an der Schule am Chorbusch weiterhin einkommensabhängig erhoben werden. Im Interesse einheitlicher Beiträge an allen offenen Ganztagsschulen des Rhein-Kreises Neuss wurde die einkommensabhängige Beitragserhebung auch auf die anderen Förderschulen des Kreises mit offenem Ganztag übertragen (Michael-Ende-Schule, Martinusschule). Die Stadt Dormagen erklärte sich bereit, gegen Kostenerstattung die Beitragsrechnung für alle offenen Ganztagsschulen des Kreises zu übernehmen. Die Einzelheiten wurden mit Zustimmung des Kreistages (Beschluss vom 16.12.2014) in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vom 23.01.2015 geregelt.

 

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung sieht in § 2 Abs. 1 vor, dass die Stadt Dormagen für die Berechnung und Einziehung der Elternbeiträge für die OGS der Förderschulen des Kreises 30% des Beitragsaufkommens, mindestens aber 10.000,00 € pro Jahr erhält.

 

Zum Schuljahr 2018/2019 hat der Rhein-Kreis Neuss die Herbert-Karrenberg-Schule in Neuss in seine Trägerschaft übernommen. An dieser Schule gibt es ein offenes Ganztagsangebot, das im Schuljahr 2018/2019 am Stichtag 15.10.2018 von 43 Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen wurde. Insgesamt waren am Stichtag 188 Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag an Kreisschulen angemeldet. Zum Stichtag 15.10.2019 waren 186 Schülerinnen und Schüler im offenen Ganztag, davon 42 an der Herbert-Karrenberg-Schule.

 

Die Stadt Dormagen macht geltend, dass der Arbeitsaufwand für die Beitragserhebung nach Übernahme der Herbert-Karrenberg-Schule um rund 30% gestiegen ist und bittet darum, den Mindestbetrag nach § 2 Abs. 1 der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung von 10.000 € auf 13.000 € zu erhöhen. Der Entwurf einer entsprechend geänderten öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ist als Anlage beigefügt.

 

Der Rat der Stadt Dormagen hat dem Entwurf der Vereinbarung am 12.09.2019 zugestimmt. Das Rechnungsprüfungsamt des Rhein-Kreises Neuss ist mit der Vereinbarung einverstanden.

Nach Abschluss der Vereinbarung ist diese der Bezirksregierung Düsseldorf zur Genehmigung und Veröffentlichung vorzulegen.

 

Am 05.11.2019 hat der Schulausschuss dem Kreistag einstimmig empfohlen, dem Abschluss der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in der vorliegenden Form zuzustimmen.