Sachverhalt:
Die Fragen aus
der Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion vom 25. November 2019 beantwortet die
Verwaltung wie folgt:
Welche finanzielle Unterstützung hat das
Feldbahnmuseum Oekoven e.V. vom Rhein-Kreis Neuss - insbesondere im Hinblick
auf den umzusetzenden Brandschutz - bislang erhalten?
Der Feld- und Werkbahnmuseum e.V. wird vom
Rhein-Kreis Neuss jährlich mit einer projektbezogenen Förderung in Höhe von
4.200,- € unterstützt.
Für den Einbau der Rauchabzugsklappen in der
Ausstellungshalle und im Gastraum zur Umsetzung der brandschutzrechtlichen
Forderungen wurden insgesamt Kosten in Höhe von 17.984,87 € fällig. Hierfür
wurden Fördermittel des Kreises der Jahre 2017 – 2019 in Höhe von insgesamt
12.600,- € eingesetzt. Die Fördermittel wurden seitens des Vereins abgerufen,
eine entsprechende Rechnung wurde seitens des Vereins vorgelegt.
Ferner stehen im Haushalt des Rhein-Kreises
Neuss in 2019 und 2020 jeweils 20.000,- € zur Erfüllung weiterer
brandschutzrechtlicher Anforderungen zur Verfügung.
Mit Bescheid vom 17.09.2019 wurde die
Feuerwehrzufahrt in Höhe von 20.000,- € gefördert. Abzuwarten für diese
Förderung war die Genehmigung des Kreishaushaltes und der Nachweis der Gemeinde
Rommerskirchen zum Einsatz von Eigenmitteln für die Unterstützung des Feld- und
Werkbahnmuseums in gleicher Höhe.
Eine Rechnung für die Erstellung der
Feuerwehrzufahrt in Höhe von 33.740,28 € liegt dem Rhein-Kreis Neuss vor, die
Fördermittel für 2019 in Höhe von 20.000,- € wurden auf Anforderung des Vereins
ausgezahlt.
Für 2020 stehen neben der jährlichen
Förderung von 4.200,- € weitere Fördermittel in Höhe von 20.000,- €, wie
bereits ausgeführt, zur Erfüllung weiterer brandschutzrechtlicher Anforderungen
zur Verfügung, wenn die Gemeinde Rommerskirchen Eigenmittel für die
Unterstützung des Feld- und Werkbahnmuseums in gleicher Höhe leistet.
Welche Brandschutzanforderungen wurden aus
Sicht des Kreises durch den Museumsverein bereits erfüllt und welche Punkte
sind aus Sicht der Kreisverwaltung noch umzusetzen? Gibt es einen verbindlichen
Umsetzungsplan?
Die Anforderungen gehen aus dem
Brandschutzkonzept des Feld- und Werksbahnmuseums, das von seinem
Sachverständigen mit Datum vom 27.12.18 erstellt wurde, hervor.
Der Sachverständige hat im vorhandenen
Baubestand des Feldbahnmuseums zahlreiche Abweichungen vom materiellen Baurecht
erkannt. Diesen materiellen Abweichungen kann die Bauaufsichtsbehörde nach §§
50 und 69 BauO NRW 2018 zustimmen, wenn nachgewiesen wird, dass dem Zweck der
Anforderung auf andere Weise entsprochen wird.
Der Sachverständige des Feldbahnmuseums hat
diese Nachweise erbracht und die Brandschutzdienststelle des Kreises hat der
Unteren Bauaufsicht der Stadt Jüchen mit Stellungnahme vom 21.2.19 das
Einvernehmen mitgeteilt. Die Baugenehmigung wurde durch die Untere Bauaufsicht
der Stadt Jüchen am 26.3.19 erteilt.
Zuständig für die
Bauabnahme nach Baugenehmigung ist die Untere Bauaufsicht der Stadt Jüchen.
Offen ist lediglich noch die Einrichtung der Brandwarnanlage und
Alarmierungseinrichtung, während Rauch- und Wärmeabzug schon realisiert wurden.
Einen verbindlichen Umsetzungsplan seitens des Vereins gibt es nicht.
Die Brandschutzdienststelle des Kreises
wurde am 22.8.19 aufgefordert, einen Antrag über organisatorische
Kompensationsmaßnahmen, die anstelle der eigentlich genehmigten baulichen
Kompensationsmaßnahme Brandwarnanlage und Alarmierungseinrichtung vorgenommen
werden sollen, zu prüfen. In diesem Schreiben des Feldbahnmuseums ging es um
den grundsätzlichen Verzicht auf die bauliche Kompensationsmaßnahme nach dem
Brandschutzkonzept und nicht um eine temporäre Innutzungnahme des Gastraumes.
Folglich hat die Brandschutzdienststelle für die Untere Bauaufsicht der Stadt
Jüchen am 2.10.19 festgestellt, dass eine solche, grundsätzliche Änderung eine
Fortschreibung des Brandschutzkonzeptes erforderlich macht und dass nach
Ansicht der Brandschutzdienststelle baulich-technische Maßnahmen wegen
fehlender Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile nicht durch organisatorische
Maßnahmen zu kompensieren sind.
Seit zwei Jahren kann der Verein seiner
eigentlichen Aufgabe - die museale Arbeit - nicht nachkommen. Zum Jahresende verfallen
daher gewährte Zuschüsse und es drohen Rückzahlungen. Wie kann das angewendet
werden?
Seitens des Kreises drohen keine
Rückzahlungen für die gewährten Zuschüsse. Es sind dem Kreis keine Zuwendungen
an das Feldbahnmuseum bekannt, für die Rückzahlungen drohen.
Auf welcher Grundlage wird seitens des
Kreises eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr im Verhältnis 1:5 bzw. 1:2
verpflichtend vorgeschrieben?
Da die im Brandschutzkonzept des
Feldbahnmuseums aufgeführte Kompensationsmaßnahme Brandwarnanlage und
Alarmierungseinrichtung noch nicht errichtet wurde, hat die
Brandschutzdienststelle im Hinblick auf einen zu erwartenden Antrag auf
vorzeitige, temporäre Innutzungnahme des Gastraumes der Unteren Bauaufsicht der
Stadt Jüchen eine positive Stellungnahme in Aussicht gestellt, wenn eine
Brandsicherheitswache anstelle der technischen Maßnahmen für die notwendige
Sicherheit sorgt.
Bisher liegt der Brandschutzdienststelle des
Kreises aber kein Antrag zur Prüfung eines diesbezüglichen Konzeptes vor.
Grundlage einer etwaigen
Brandsicherheitswache ist die fehlende Feuerwiderstandsdauer der tragenden
Bauteile der Ausstellungshalle (anstatt feuerhemmend F30 nach BauO NRW) und der
Ausgestaltung des Gastraumes aus brennbaren Materialien, die nur verbaut werden
konnten, da das Sachverständigenkonzept den Anforderungen aus der BauO NRW in
Anlehnung an die Industriebaurichtlinie NRW mit Rauch- und Wärmeabzug und einer
flächendeckenden Brandwarnanlage entspricht.
Eine Kompensation der fehlenden
Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile kann nach sachverständiger Sicht der
Brandschutzdienststelle nicht durch Selbsthilfekräfte des Betreibers
kompensiert werden. Hier werden ausgebildete Feuerwehrkräfte benötigt, die die
Räumung der betroffenen Gebäudeteile einleiten, weitere Kräfte alarmieren und
sofort mit einen Löschangriff, auch unter umluftunabhängigen Atemschutz,
beginnen. Auch gerade die Beurteilung von ausgebildeten Einsatzkräften der
Feuerwehr über den Rauch- und Wärmeabzug der Ausstellungshalle wird erwartet. Wären
die Ausstellungshalle und der Gastraum gesetzeskonform errichtet worden, wären
Kompensationsmaßnahmen nicht erforderlich gewesen.
Die Brandschutzdienststelle steht Bauherren
und Sachverständigen vor einer Baumaßnahme daher auch beratend zur Seite. Tatsächlich
wurde der Bauantrag für den Gastraum erst nach seiner Errichtung gestellt.
Bei den in der Anfrage genannten
Brandsicherheitswachen in Baden-Württemberg handelt es sich um Veranstaltungen
in genehmigten Versammlungsstätten oder Großbühnen (Sonderbauten), für die
besondere Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer gestellt werden. Bauteile
dieser Gebäude sind überwiegend feuerbeständig (F90). Die Brandsicherheitswache
ist dann nur erforderlich, wenn erhöhte Brandgefahr besteht, da das Bauvorhaben
schon grundsätzlich feuerbeständig errichtet wurde.
Wieso wird eine BSW mit Feuerwehrauto vor
Ort vorgeschrieben?
Da der Verwaltung kein Antrag oder
Brandschutzkonzept für organisatorische Kompensationsmaßnahmen zum Ausgleich
des fehlenden baulichen Brandschutzes vorliegen, sind auch noch keine konkreten
Forderungen ausgesprochen worden. Die Brandschutzdienststelle des Kreises nimmt
nur zu vorliegenden Anträgen Stellung.
Warum kann der Verein keine eigenen und
geschulten Brandhelfer/-innen vor Ort als Kompensation bei Nichtvorhandensein
einer Alarmierungsanlage einsetzen?
Die Kompensation der fehlenden
Feuerwiderstandsdauer tragender Bauteile nach Brandschutzkonzept des
Feldbahnmuseums kann nach sachverständiger Sicht der Brandschutzdienststelle
nicht durch Selbsthilfekräfte des Betreibers kompensiert werden. Hier werden ausgebildete
Feuerwehrkräfte benötigt, die sofort eventuellen Brandrauch oder andere
Ereignisse in Gastraum, Küche oder Ausstellungshalle erkennen, die Besucher zum
Verlassen betroffener Gebäudeteile auffordern, weitere Kräfte alarmieren und
sofort mit Erstlöschmaßnahmen, auch unter umluftunabhängigen Atemschutz,
beginnen. Auch gerade die Beurteilung von ausgebildeten Einsatzkräften der
Feuerwehr über den Rauch- und Wärmeabzug der Ausstellungshalle wird erwartet.
Außerdem kümmert sich die Brandsicherheitswache um die Sicherstellung der
Löschwasserversorgung, Freihalten von Rettungswegen und Sicherstellung der
Benutzbarkeit von brandschutztechnischen Einrichtungen.
Welche Alternativen zur Erfüllung der
Brandschutzanforderungen stehen dem Verein im Hinblick auf die geplanten
Nikolausfahrten zur Verfügung, um das Bistro öffnen und nutzen zu können?
Die Frage kann und darf die
Brandschutzdienststelle nicht beantworten, da sie nicht planerisch tätig sein
darf. Diese Frage muss der Verein seinem Architekten und Sachverständigen
stellen. Entwurfsverfasser und Sachverständiger sind in der Lage,
baurechtskonforme Alternativen zu präsentieren und der Unteren Bauaufsicht zur
Genehmigung vorzulegen.
Nach Informationen aus der Presse hat der Verein sich mit einem Zelt beholfen, ein aus Sicht des vorbeugenden Brandschutzes gangbarer Weg.