Betreff
Anfrage zur Inklusionsassistenz an OGS
Vorlage
50/3651/XVI/2019
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen richtet mit der Anfrage vom 28.11.2019 an die Verwaltung die Frage, wie ab 01.01.2020 der Rechtsanspruch auf Inklusionsassistenz auch im Nachmittagsbereich als Leistung der Bildung und Teilhabe nach § 112 BTHG umgesetzt wird.

 

In § 112 Abs. 1 S. 2 SGB IX – neu – heißt es:

 

„Die Hilfen nach Satz 1 Nummer 1 schließen Leistungen zur Unterstützung schulischer Ganztagsangebote in der offenen Form ein,

·         die im Einklang mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule stehen

·         und unter deren Aufsicht und Verantwortung ausgeführt werden,

·         an den stundenplanmäßigen Unterricht anknüpfen

·         und in der Regel in den Räumlichkeiten der Schule oder in deren Umfeld durchgeführt werden.“

 

Die Verwaltung ist, dies hat insbesondere der Sozialdezernent bereits mehrfach erklärt, derselben Rechtsauffassung wie der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (siehe anliegendes Schreiben des Ministers vom 22. Januar 2018, Aktenzeichen: VB4-6350, an den Präsidenten des Landtags NRW, wonach die vorgenannten Kriterien bei Angeboten im Rahmen des offenen Ganztags, die den Voraussetzungen der OGS-Erlasse des Landes entsprechen, erfüllt sind).

 

Bei Vorliegen der übrigen Anspruchsvoraussetzungen wird die entsprechende Eingliederungshilfe gewährt. Darüber hinaus wird die Verwaltung gemeinsam mit den Schulen und den Trägern des offenen Ganztags Poollösungen erarbeiten.