Beschlussvorschlag:
Der
Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Das Bundeselterngeldgesetz hat sich seit der
Gesetzesänderung zum 01.07.2015 nicht geändert.
Wie erwartet ist festzustellen, dass der Beratungsaufwand
beim Elterngeld Plus stark gestiegen ist. So sind persönliche Beratungen in
einem Umfang von 20 bis 30 Minuten keine Seltenheit.
Bis zum 31.12.2019 sind 5.543 Anträge auf Elterngeld
gestellt worden (Vorjahr: 5.689 Anträge). Immer mehr Väter nehmen die
Elternzeit – und damit auch das Elterngeld – in Anspruch. Der Anteil der Väter,
die Elterngeld beziehen ist von 26,05 %
in 2018 auf 26,34 % in 2019 gestiegen.
Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf
die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage
verwiesen.
Die Widerspruchsquote liegt zurzeit bei 5,14 % (Vorjahr
8,04 %). In 2019 sind 5 Klagen und 2 Berufungen erhoben worden gegenüber 15
Klagen und 1 Berufung 2018.
In 2019 wurden 37.820.111,98 € (Bundesmittel) ausgezahlt.
Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben um 1.476.703,13 €. Durchschnittlich wurde
ein Betrag von 708,48 € monatlich gezahlt.
Der Anteil der Elterngeldbezieher, die den Mindestbetrag
erhalten liegt in 2019 bei 30,56 % (Vorjahr: 31,66 %).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei
21,52 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 35,04 Kalendertage).