Betreff
Entwicklung im Bereich des Elterngeldes (Stand der Zahlen: 31.12.2019)
Vorlage
51/3672/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreisjugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Das Bundeselterngeldgesetz hat sich seit der Gesetzesänderung zum 01.07.2015 nicht geändert.

Wie erwartet ist festzustellen, dass der Beratungsaufwand beim Elterngeld Plus stark gestiegen ist. So sind persönliche Beratungen in einem Umfang von 20 bis 30 Minuten keine Seltenheit.

Bis zum 31.12.2019 sind 5.543 Anträge auf Elterngeld gestellt worden (Vorjahr: 5.689 Anträge). Immer mehr Väter nehmen die Elternzeit – und damit auch das Elterngeld – in Anspruch. Der Anteil der Väter, die  Elterngeld beziehen ist von 26,05 % in 2018 auf 26,34 % in 2019 gestiegen.

Hinsichtlich der Aufteilung der entschiedenen Anträge auf die Städte und Gemeinden im Rhein-Kreis Neuss wird auf die beigefügte Anlage verwiesen.

Die Widerspruchsquote liegt zurzeit bei 5,14 % (Vorjahr 8,04 %). In 2019 sind 5 Klagen und 2 Berufungen erhoben worden gegenüber 15 Klagen und 1 Berufung 2018.

In 2019 wurden 37.820.111,98 € (Bundesmittel) ausgezahlt. Dies ist eine Erhöhung der Ausgaben um 1.476.703,13 €. Durchschnittlich wurde ein Betrag von 708,48 € monatlich gezahlt.

Der Anteil der Elterngeldbezieher, die den Mindestbetrag erhalten liegt in 2019 bei 30,56 % (Vorjahr: 31,66 %).

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit liegt zurzeit bei 21,52 Kalendertagen (Landesdurchschnitt: 35,04 Kalendertage).