Sachverhalt:
Der geplante Radschnellweg
Neuss-Düsseldorf-Langenfeld ist Teil der landesweiten Radschnellwegekonzeption.
Die Planung erfolgt durch den Landesbetrieb Strassenbau.NRW. Aktuell wird die
Umweltverträglichkeitsprüfung zur Linienbestimmung nach § 37 Straßen- und
Wegegesetz NRW erarbeitet.
Im Rahmen des Strukturwandels erarbeiten die
im Rheinischen Revier organisierten Kreise sowie
Wirtschaftsförderungsgesellschaften unter Federführung des Zweckverbandes
Landfolge Garzweiler ein regionsweites Radverkehrskonzept für das Rheinische
Revier, das als Orientierungsrahmen im Zuge von planerischen Maßnahmen zum
Thema Radverkehr herangezogen werden kann.
Auf Basis eines Grobkonzepts, das auch
grundlegende Überlegungen zu Radvorrangrouten (u.a. Mönchengladbach-Jüchen-Grevenbroich-Rommerskirchen-Köln
und Mönchengladbach-Neuss-Düsseldorf) enthält wurde ein Förderantrag auf
Bundesmittel für die Entwicklung eines Feinkonzeptes erstellt. Die Entscheidung
des Bundes zum Förderantrag steht noch aus.