Betreff
Grevenbroich im Park / Musical Nacht 2020
Vorlage
68/3729/XVI/2020
Aktenzeichen
68.4 GV im Park
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Durchführung der Veranstaltung Grevenbroich im Park am 05./06.06.2020 im Stadtpark Grevenbroich.


Sachverhalt:

Angesichts des 25-jährigen Jubiläums der Landesgartenschau 1995 plant die Stadt Grevenbroich am 05.06. und 06.06.2020 im Stadtpark Grevenbroich zwei Abendveranstaltungen.

 

Am 05.06.2020 soll ab 18:00 Uhr bis etwa 22:00 Uhr unter dem Titel „Grevenbroich schmeckt“ ein kulinarischer Abend mit musikalischer Begleitung (Piano, Gesang) stattfinden.

Am 06.06.2020 ist ab 20:00 Uhr bis etwa 23:00 Uhr (Musikende 22:00 Uhr) eine „Grevenbroicher Musicalnacht“ geplant. Hierbei sollen Hits aus Musicals von einer Live Band mit internationalen Musicalstars dargeboten werden.

 

Beide Veranstaltungen sind im Bereich der Villa Erckens am Zugang zum Stadtpark Grevenbroich einschließlich der dahinter liegenden Museumswiese vorgesehen. Bühne, Getränkeausschank, Sanitärbereich und Versorgung sollen ihren Standort in der Nähe des Gebäudes haben.

 

Bei der Veranstaltung am 05.06.2020 sollen im Bereich der Museumswiese hinter der Villa Erckens Stehtische aufgestellt werden. Die Stände mit angebotenen Speisen sollen entlang der Wegeführung um diesen Bereich herum gruppiert werden.

Bei der Veranstaltung am 06.06.2020 wird hinter dem Gebäude auf der Museumswiese eine Reihenbestuhlung angeordnet, südlich davon eine Anzahl von Stehtischen. Die wenigen, Speisen anbietenden Stände sollen südlich davon stehen. Sperren werden das unkontrollierte Betreten der Veranstaltungsfläche aber auch der Beetbereiche verhindern. Die Einhaltung der Absperrungen wird durch einen Sicherheitsdienst kontrolliert. Am 07.06.2020 erfolgt eine Kontrolle der genutzten Flächen.

 

Die Beleuchtung mit LED-Strahlern wird zum Boden gerichtet. Pyrotechnik kommt nicht zum Einsatz. Auf- und Abbau erfolgen an den beiden Veranstaltungstagen.

 

Der Stadtpark Grevenbroich liegt nach dem Landschaftsplan VI - Grevenbroich / Rommerskirchen - des Rhein-Kreises Neuss überwiegend im festgesetzten Landschaftsschutzgebiet (LSG) 6.2.2.1 „Erftniederung“. Ausgenommen hiervon ist der Bereich der Villa Erckens mit einem Teil der dahinter liegenden Wiesen- / Rasenfläche. Die Grenze des LSG und des Plangebietes des Landschaftsplanes durchzieht die hinter dem Gebäude liegende Museumswiese bogenförmig.

Im Bereich des für die Veranstaltungen vorgesehenen Teils stellt der Landschaftsplan VI das Entwicklungsziel 1 J „Erhaltung und Optimierung von Parklandschaften als Vorrangflächen für die naturnahe Erholung“ dar.

 

Da verschiedene der bei den beiden Veranstaltungen geplanten Aufbauten (Versorgungscontainer, Sanitärcontainer, Speisenstände) noch im Bereich des LSG vorgesehen sind und formal im Widerspruch zu dessen Verboten stehen, bedarf das Aufstellen einer Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG. Die Stadt Grevenbroich hat diese beantragt.

 

Nach § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG kann von den Verboten Befreiung gewährt werden, wenn dies aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses, einschließlich solcher sozialer und wirtschaftlicher Art, notwendig ist.

 

Dies kann im vorliegenden Fall bejaht werden.

 

Der Stadtpark Grevenbroich ist ein Erholungsraum innerhalb des LSG „Erftniederung“, der von Gestalt und Nutzung von der typischen Landschaftsstruktur des großräumigen Schutzgebietes abweicht. Dem Rechnung tragend wurde für diesen Bereich auch das Entwicklungsziel 1 J mit Bezug auf die Erholungsnutzung dargestellt.

Der Bereich um die Villa Erckens wurde und wird auch für Veranstaltungen genutzt, so z. B. das Jazz-Picknick des Fördervereins. Veranstaltungen zur Belebung des Stadtparks sind auch ausdrückliches Ziel des Fördervereins Stadtpark Grevenbroich e. V. nach dessen Satzung.

 

An der Durchführung der beiden Veranstaltungen besteht nach Darstellung der Stadt Grevenbroich ein öffentliches Interesse im Zusammenhang mit den Feiern zum 25-jährigen Jubiläum der Landesgartenschau Grevenbroich. Die Auswirkungen der Veranstaltungen auf Natur und Landschaft sind insgesamt als gering einzustufen. Dauerhafte Beeinträchtigungen werden nicht verbleiben. Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen nach Prüfung der artenschutzfachlichen Einschätzung der Veranstaltungen durch den Biologen Oliver Tillmanns bei Einhaltung von 4 Vermeidungsmaßnahmen (Flächeninanspruchnahme nur Rasen und Wege, Einhaltung des Veranstaltungszeitfensters, Lichtquellen an Bäumen max. 6 m hoch, gezielte Ausleuchtung ohne diffuses Licht) nicht.

 

Nach alledem kann das öffentliche Interesse an der Durchführung der beiden beantragten Veranstaltungen höher gewichtet werden, als die nur zeitweilig geringfügig durch die Veranstaltungen beeinträchtigten Belange von Natur und Landschaft.