Beschlussvorschlag:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Der
ehemalige strategische Bahndamm im Rhein-Kreis Neuss zwischen Rommerskirchen
und Neuss-Holzheim ist Teil einer vor mehr als 100 Jahren geplanten und durch
Aufschüttung begonnenen, aber nie in Betrieb gegangenen Bahnlinie. Er ist heute
eine durchgehende, wenn auch zumeist sehr schmale Waldfläche und stellt einen
der wenigen nennenswerten Waldbestände in der Gemeinde Rommerskirchen dar.
Der
Bahndamm durchzieht im Rhein-Kreis Neuss das Gemeindegebiet Rommerskirchen
sowie die Stadtgebiete Grevenbroich und Neuss auf einer Länge von rd. 13 km. Er
steht im Eigentum der jeweiligen Belegenheitskommune.
Die
Landschaftspläne setzen für den Bahndamm mit Ausnahme eines Teilstücks zwischen
der K 33 und der L 142 bei Neukirchen Landschaftsschutzgebiet fest (L 6.2.2.11
im LP VI, L 6.2.2.7 im LP I). Mit in diese Festsetzung aufgenommen sind die zu
den Bahndammbrücken zuführenden Rampen. Beide Landschaftsschutzgebiete umfassen
in ihrem besonderen Schutzzweck neben den ökologischen und
landschaftsästhetischen Funktionen auch die Funktion als Erholungsräume.
Neben
seinen ökologischen und landschaftsgliedernden Funktionen in der
Agrarlandschaft hat der Bahndamm eine hohe Erholungs- und Verbindungsfunktion.
Er besitzt ab etwa 300 m nördlich des Bahnhofs Rommerskirchen einen
durchgehenden Weg (Forstwirtschaftsweg, genutzt als Fuß- und Radweg) auf der
Dammkrone, der durch teilweise steile Rampen und einfache Erdtreppen erreicht
werden kann. Der Abschnitt zwischen Bahnhof und diesem Punkt ist nicht
erschlossen. Zwischen der L 69 westlich Gohr-Broich und der Motte Helpenstein
verläuft parallel ein Reitweg.
Es
ist vorgesehen, die hier liegenden Potentiale verstärkt nutzbar zu machen. Die
Gemeinde Rommerskirchen plant federführend mit der Stadt Grevenbroich und der
Stadt Neuss die Aufwertung des Bahndamms zwischen dem Bahnhof Rommerskirchen
und Neuss-Holzheim als durchgängige Fuß- und Radwegeverbindung und als
Naherholungsraum sowie als Lebensraum für Pflanzen und Tiere. Der Entwurf der
WGF Landschaft Landschaftsarchitekten GmbH ist als Anlage beigefügt.
Auf
dem strategischen Bahndamm befinden sich sieben Skulpturen Ulrich Rückriems.
Diese Stelen wurden im Rahmen der Euroga 2002 auf den strategischen Bahndamm
verteilt in unterschiedlichen Abständen entlang der
Strecke aufgestellt.
Die
Stelen sind aufgrund ihrer Lage von dem Wegebau unberührt und verbleiben an
ihrem bisherigen Standort.
Lediglich
die im Entwurf vorgesehene Station Erft greift den Standort einer der Stelen
auf indem sie gebündelt Informationen über den Strategischen Bahndamm, seine
Entstehungsgeschichte und seine Besonderheiten so auch über das Kunstwerk „Sieben
Scheiben“ des Bildhauers Ulrich Rückriem entlang des Bahndammes informiert.
Diese
Erzählstation wird durch Sitzgelegenheiten ergänzt.
Das
Projekt ist Bestandteil des Entwicklungsplans Kulturlandschaft des
Rhein-Kreises Neuss sowie des integrierten Handlungskonzeptes Grüne
Infrastruktur der Innovationsregion Rheinisches Revier. Eine grundsätzliche
Förderungszusage durch die Bezirksregierung Düsseldorf ist 2017 ergangen.
Eine
erste Projektskizze wurde dem Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 15.05.2018
vorgestellt. Der Beirat machte in dieser Sitzung einstimmig ohne
Stimmenthaltungen keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Maßnahmenkonzept
geltend. Die Detailplanung sei zu gegebener Zeit im Befreiungsverfahren nach §
67 Abs. 1 BNatSchG vorzulegen.
Die
Gemeinde Rommerskirchen hat nunmehr den erforderlichen Befreiungsantrag gem. §
67 Abs. 1 BNatSchG mit umfangreichen Planungsunterlagen vorgelegt. In der
Sitzung des Naturschutzbeirates des Rhein-Kreises Neuss am 14.11.2019 wurde
keine Bedenken gegen die Planung geäußert.