Betreff
Flüchtlinge - Fortschreibung des Integrationskonzeptes
Vorlage
50/3749/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Im Rahmen der Integrationskonferenz am 16.03.2018 wurde ausführlich dargestellt, inwiefern die Umsetzung der in 2016 aufgestellten Handlungsempfehlungen einen Fortschritt erfahren hat. Eine erneute Überprüfung und Überarbeitung ist geplant.

 

Eine Abfrage bei den Akteuren und eine Darstellung, inwiefern die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sich gegenüber der letzten Abfrage und den Ergebnissen weiter entwickelt hat, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt aber als nicht zielführend. Zunächst sollten die neuen Landesprogramme „Gemeinsam klappt’s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ des MKFFI und des MAGS im Rhein-Kreis Neuss etabliert werden. Durch die Etablierung wird es zur Einrichtung neuer Fördermaßnahmen, insbesondere für den Personenkreis der 18 bis 27 jährigen geduldeten und gestatteten Flüchtlinge kommen. Im Moment ist auf diesem Gebiet alles in der Entwicklung. Dieser Entwicklung sollte vor einer erneuten Evaluierung Zeit gegeben werden.

 

Die Förderbausteine sind wie folgt bezeichnet:

 

1.    Coaching

2.    Berufsbegleitende Qualifizierung und/ oder Sprachförderung

3.    Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

4.    Schul- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilhabe an Jugendintegrationskursen

5.    Innovationsfonds für innovative Maßnahmen und Projekte

 

Leider hat sich die Beantragung der Förderbausteine entsprechend verzögert, weil die ursprünglich für den Sommer 2019 geplante Förderrichtlinie zum Landesprogramm erst vor Weihnachten veröffentlicht wurde. Zurzeit erfolgt die Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und den Akteuren vor Ort, am 29.01.2020 findet in diesem Zusammenhang die zweite Bündniskerngruppensitzung statt. Geschäftsführende Stelle in den beiden Landesprogrammen ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss, Bildungskoordination. Die Federführung obliegt Kreisdirektor Dirk Brügge.

 

Die kreisangehörigen Kommunen und Akteure wurden vom KI gebeten, bis zum 21.01.2020 konkrete Bedarfe vor Ort zu benennen und bereits erste Maßnahmenideen zu entwickeln, die zusammen mit den Ergebnissen der vom KI durchgeführten und ausgewerteten Angebots- und Bedarfsanalyse in die Bündniskerngruppensitzung am 29.01.2020 eingebracht und diskutiert werden.

 

Die geschäftsführende Stelle muss für die Förderbausteine 1 bis 4 des Programms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ einen gesammelten Antrag für alle Akteure im gesamten Rhein-Kreis Neuss stellen. Zuwendungsempfänger ist der Rhein-Kreis Neuss. Die Zuwendung kann längstens für den Zeitraum bis zum 30.06.2022 beantragt werden und kann an Drittempfänger weitergeleitet werden. Zusätzlich hat der Rhein-Kreis Neuss Anspruch auf die Förderung von drei Teilhabemanagern (Baustein 6 aus „Gemeinsam klappt’s“ – pro 100 geduldete geflüchtete Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren wird eine Stelle gefördert), auch dieser Antrag ist vom KI zu stellen, hier gilt zunächst der Förderzeitraum bis zum 31.12.2021.

 

Teilhabemanager befassen sich primär mit der Zielgruppe der geduldeten und sekundär mit den gestatteten 18 bis 27-jjährigen jungen Geflüchteten. Sie haben unter anderem die Aufgaben einer quantitativen und qualitativen Erfassung und einer Angebots- und Bedarfsanalyse der Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung. Sie führen ein klassisches Case-Management als rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung durch und vermitteln an die jeweils zuständige Stelle entsprechend der lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Sie sollen Ausbildungsmotivation und Ausbildungsfähigkeit herstellen und Wege der persönlichen Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen. Bei Personen, die von einer KOMM-Struktur nicht angesprochen werden, können sie aufsuchende Sozialarbeit leisten.

 

Alle Förderbausteine werden vom Land in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent als Projektförderung gewährt, d.h., es ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen.

 

Der Rhein-Kreis Neuss wird am 19.06.2020 in der Zeit von 13 bis 16 Uhr eine Integrationskonferenz abhalten. Im Rahmen der Integrationskonferenz sollen das von der Bildungskoordination für Neuzugewanderte erarbeitete Prozesshandbuch zur Darstellung der Übergänge zwischen den einzelnen Integrationsschritten vorgestellt werden sowie dann schon aufzeigbare Fortschritte bezogen auf das Integrationskonzept für Flüchtlinge. Außerdem werden die Aktivitäten im Rahmen der Landesprogramme „Gemeinsam klappt’s“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ erläutert und der ehrenamtliche Sprachhelferpool des Rhein-Kreises Neuss vorgestellt.