Beschlussempfehlung:
Der
Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss beschließt im Rahmen des
Kreisentwicklungskonzeptes das vorliegende Kreisstraßenbauprogramm 2021 bis
2025 für den Ausbau der Kreisstraßen als Anweisung an die Verwaltung, die
notwendigen Vorbereitungen zur Planung und Finanzierung der Maßnahmen im Rahmen
der verfügbaren Haushaltsmittel zu treffen.
Sachverhalt:
Das
Kreisstraßenbauprogramm für die Jahre 2021 – 2025 besteht aus 13 Maßnahmen mit
einem Investitionsbedarf von ca. 56,18 Mio. EUR und einem zugehörigen Kreisanteil von ca. 16,95 Mio. EUR. Die 13 Maßnahmen
bestehen aus sechs Straßenbaumaßnahmen und sieben Radwegemaßnahmen, die für die
Jahre 2021 - 2025 eingeplant sind.
Alle
aufgeführten Maßnahmen des Kreises stehen unter Finanzierungsvorbehalt. Eine
verbindliche zeitliche Zuordnung der jeweiligen Maßnahmen in Programmjahre ist
nicht möglich.
Nichtsdestotrotz
ist es weiterhin notwendig und die Verwaltung wird dieses Ziel mit Nachdruck
verfolgen, für die eingeplanten Projekte möglichst schnell „uneingeschränktes
Baurecht“ zu schaffen.
Hiervon
ist insbesondere das große Straßenbauvorhaben K 33n AS Delrath betroffen. Für die Maßnahmen liegt das zwingend
erforderliche (uneingeschränkte) Baurecht als Voraussetzung für die
Bezuschussung noch nicht vor. Das Planfeststellungsverfahren ist allerdings
weit fortgeschritten. Die Verwaltung erstellt zurzeit die Synopse. Alle weiteren
Details sind den Ausführungen in TOP 4 zu entnehmen.
Anhang:
Der
Anhang des Investitionsprogramms beinhaltet sieben Maßnahmen, wobei es sich um
fünf Radwegemaßnahmen und zwei Straßenbaumaßnahmen handelt. Bei den
aufgeführten Rad- und Straßenbaumaßnahmen im Anhang handelt es sich
ausschließlich um Maßnahmen des weiteren Bedarfs. Ein vordringlicher Bedarf ist
nach einer Überprüfung der Wertigkeiten derzeit nicht festzustellen.