Beschlussempfehlung:
Der Nahverkehrs- und
Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2020 zustimmend zur
Kenntnis.
Sachverhalt:
Das
aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2020 beinhaltet zwei Neubaumaßnahmen.
Es
handelt sich zum einen um die Radwegmaßnahme K 42 von Lüttenglehn bis zur
L
32 und zum anderen um die Baumaßnahme K 37 Anpassung der
Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Gümpgesbrücke in Kaarst im Zuge der
Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Regiobahn.
Das
aus Landesmitteln finanzierte Programm Nahmobilität 2019 ist im Zuge der
Haushaltsberatungen 2019 auf 17,1 Mio. € gegenüber 16,1 Mio. € im Vorjahr
erhöht worden. Aus diesem Förderprogramm werden Maßnahmen der Gemeinden, Städte
und Kreise zur Verbesserung der Nahmobilität finanziert.
Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung
und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) sieht im Rahmen seiner Programmsteuerung und
Mittelverteilung einen gleich hohen Mittelrahmen für die fünf
Bezirksregierungen vor. Die Bekanntgabe und Veröffentlichung des finalen Förderprogramms
Nahmobilität 2020 erfolgt Ende März des Jahres 2020. Vor diesem Hintergrund ist
die Verwaltung optimistisch, dass die Radwegmahnahme K 42 Lüttenglehn – L 32 in
das Förderprogramm Nahmobilität 2020 aufgenommen wird und eine Realisierung der
Maßnahme in der zweiten Jahreshälfte 2020 möglich ist.
] K 37 Anpassung BÜSA Gümpgesbrücke / Zweigleisigkeit und
Elektrifizierung der Regiobahn
Zur
Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs ist die
vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Gümpgesbrücke anzupassen.
Aufgrund
der Errichtung des 2. Streckengleises und der Elektrifizierung der Regiobahn
GmbH in diesem Streckenabschnitt sind die vorhandenen Anlagen der BÜSA und die
dortigen Straßenanlagen an die neuen verkehrlichen Verhältnisse anzupassen.
Um
die betrieblichen Verhältnisse des Eisenbahn- und Straßenverkehrs
beizubehalten, werden zusätzliche Anlagen an der Leit- und Sicherungstechnik
der Infrastruktur der Regiobahn GmbH erforderlich. Mit den vorzunehmenden
Umbauarbeiten werden die gesetzlichen Forderungen zur Sicherung von
Bahnübergängen und des Straßenverkehrs erfüllt.
] K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32
Durch die Umsetzung der
Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet
werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch
eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die
Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn
geschlossen.
Bei
dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig
anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L
32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu
kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege
sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als
einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang
Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und
schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.
Seitens des Rhein-Kreises
Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im
Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und
die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.
Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine
unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des
Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter)
und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege
verlaufen, werden so besser erschlossen.
Die Grunderwerbsverhandlungen wurden Ende 2017
abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten
Flächenanteile zur Verfügung stehen.
Die Realisierung der Radwegemaßnahme könnte somit
im Sommer des Jahres 2020 erfolgen, sodann der Zuwendungsgeber die
Radwegmaßnahme in das Förderprogramm Nahmobilität 2020 aufnimmt und den für die
Ausschreibung und den Baubeginn notwendigen Bewilligungsbescheid erlässt.
Die Radwegemaßnahme wurde seitens der Verwaltung
der Bezirksregierung Düsseldorf im November 2018 aufgrund des weit
fortgeschrittenen Planungsstands mit der Priorisierung 1 gemeldet.
Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 1,44 Mio. €
beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,308 Mio. € für die Straßenbaumaßnahme
und die Radwegemaßnahmen im Programmjahr
2020.
Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die
Maßnahme zur Verfügung.