Betreff
Kreisstraßenbauprogramm 2020
Vorlage
66/3795/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Nahverkehrs- und Straßenbauausschuss nimmt das Kreisstraßenbauprogramm 2020 zustimmend zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Das aktuelle Kreisstraßenbauprogramm 2020 beinhaltet zwei Neubaumaßnahmen.

Es handelt sich zum einen um die Radwegmaßnahme K 42 von Lüttenglehn bis zur

L 32 und zum anderen um die Baumaßnahme K 37 Anpassung der Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Gümpgesbrücke in Kaarst im Zuge der Elektrifizierung und Zweigleisigkeit der Regiobahn.

 

Das aus Landesmitteln finanzierte Programm Nahmobilität 2019 ist im Zuge der Haushaltsberatungen 2019 auf 17,1 Mio. € gegenüber 16,1 Mio. € im Vorjahr erhöht worden. Aus diesem Förderprogramm werden Maßnahmen der Gemeinden, Städte und Kreise zur Verbesserung der Nahmobilität finanziert.

Das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV) sieht im Rahmen seiner Programmsteuerung und Mittelverteilung einen gleich hohen Mittelrahmen für die fünf Bezirksregierungen vor. Die Bekanntgabe und Veröffentlichung des finalen Förderprogramms Nahmobilität 2020 erfolgt Ende März des Jahres 2020. Vor diesem Hintergrund ist die Verwaltung optimistisch, dass die Radwegmahnahme K 42 Lüttenglehn – L 32 in das Förderprogramm Nahmobilität 2020 aufgenommen wird und eine Realisierung der Maßnahme in der zweiten Jahreshälfte 2020 möglich ist.

 

 

]   K 37 Anpassung BÜSA Gümpgesbrücke / Zweigleisigkeit und Elektrifizierung der Regiobahn

 

Zur Erhöhung der Sicherheit und Verbesserung der Abwicklung des Verkehrs ist die vorhandene Bahnübergangssicherungsanlage (BÜSA) Gümpgesbrücke anzupassen.

Aufgrund der Errichtung des 2. Streckengleises und der Elektrifizierung der Regiobahn GmbH in diesem Streckenabschnitt sind die vorhandenen Anlagen der BÜSA und die dortigen Straßenanlagen an die neuen verkehrlichen Verhältnisse anzupassen.

Um die betrieblichen Verhältnisse des Eisenbahn- und Straßenverkehrs beizubehalten, werden zusätzliche Anlagen an der Leit- und Sicherungstechnik der Infrastruktur der Regiobahn GmbH erforderlich. Mit den vorzunehmenden Umbauarbeiten werden die gesetzlichen Forderungen zur Sicherung von Bahnübergängen und des Straßenverkehrs erfüllt.

 

 

]   K 42 Radweg Lüttenglehn - L 32

 

Durch die Umsetzung der Maßnahme soll eine sichere Radwegführung entlang der K 42 gewährleistet werden, welche durch die Anbindung an den bestehenden Radweg an der L 32 auch eine Verknüpfung im Radwegenetz herstellt. Darüber hinaus wird hierdurch die Lücke im Radwegenetz zwischen der L 32 und dem Ortsausgang Lüttenglehn geschlossen.

Bei dem vorhandenen Streckenabschnitt der K 42 handelt es sich um einen beidseitig anbaufreien Bereich zwischen dem Ortseingang Lüttenglehn und der Landstraße L 32. Die derzeitige Fahrbahn der K 42 hat eine Breite von etwa 5.00 m. Hinzu kommt ein beidseitiges Bankett mit einer Gesamtbreite von etwa 1.50 m. Gehwege sind im Bereich der freien Strecke nicht vorhanden. Der Radweg soll als einseitiger Zweirichtungsradweg ausgeführt werden und verläuft vom Ortsausgang Lüttenglehn auf einer Länge von ca. 1.660 m nordöstlich der K 42 und schließt an den vorhandenen Radweg der L 32 an.

Seitens des Rhein-Kreises Neuss werden konsequent Lückenschlüsse und Angebotsverbesserungen im Radwegenetz vorgenommen, um die Attraktivität des Radwegenetzes zu steigern und die Verkehrssicherheit der Radfahrer im Kreisstraßennetz zu erhöhen.

 

Dem Radwegelückenschluss kommt zusätzlich eine unterstützende Funktion im Bereich der Naherholung zu. Die Einrichtungen des Rittergutes Birkhof (Golfplatz, Ausflugslokal mit Gastronomie und Gartencenter) und diverse Freizeitrouten für den Radverkehr, die über Wirtschaftswege verlaufen, werden so besser erschlossen.

 

Die Grunderwerbsverhandlungen wurden Ende 2017 abgeschlossen, so dass alle für den geplanten Radwegebau benötigten Flächenanteile zur Verfügung stehen.

Die Realisierung der Radwegemaßnahme könnte somit im Sommer des Jahres 2020 erfolgen, sodann der Zuwendungsgeber die Radwegmaßnahme in das Förderprogramm Nahmobilität 2020 aufnimmt und den für die Ausschreibung und den Baubeginn notwendigen Bewilligungsbescheid erlässt.

Die Radwegemaßnahme wurde seitens der Verwaltung der Bezirksregierung Düsseldorf im November 2018 aufgrund des weit fortgeschrittenen Planungsstands mit der Priorisierung 1 gemeldet.

 

Bei einem Neubaubauvolumen von ca. 1,44 Mio. € beträgt der kreiseigene Investitionsanteil rund 0,308 Mio. € für die Straßenbaumaßnahme und die Radwegemaßnahmen im Programmjahr 2020.

 

Die entsprechenden Haushaltsmittel stehen für die Maßnahme zur Verfügung.