Sachverhalt:
Zu 1.
Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3) beinhaltet
die zeichnerische Darstellung des Gesamtentwurfs, z.B. durchgearbeitete,
vollständige Vorentwurfs- und Entwurfszeichnungen. Die Ausführungsplanung
(Leistungsphase 5) beinhaltet die zeichnerische Darstellung des Objekts mit
allen für die Ausführung notwendigen Einzelangaben, z.B. endgültige,
vollständige Ausführungs-, Detail-, und Konstruktionszeichnungen.
Zu 2.
Ja,
der Bau des Radweges ist wie geplant für 2021 vorgesehen.
Zu 3.
Der Einplanungsantrag wurde am 10.03.2016 gestellt.
Nach Überarbeitung und Anpassung der Planunterlagen in diesem Monat wird der
Änderungsantrag unverzüglich gestellt.
Grundsätzlich können Fördermittel erst dann
bewilligt werden, wenn die Bewilligungsvoraussetzungen (uneingeschränktes
Baurecht, Eigentum der benötigten Flächen, etc.) vorliegen.
Zu 4.
Aufgrund der aktuellen Anpassungen der Planungen ist für die Realisierung der Baumaßnahme inzwischen geringfügiger Grunderwerb notwendig. Die Verwaltung nimmt zeitnah Kontakt mit den von der Maßnahme betroffenen Eigentümern auf um den Grunderwerb schnellstmöglich zu realisieren.