Beschlussempfehlung:
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem
Kreistag, die 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übernahme
der Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften von der Stadt Kaarst durch den
Rhein-Kreis Neuss zu beschließen.
Die Vereinbarung ist Bestandteil dieses
Beschlusses, siehe Anlage.
Sachverhalt:
Zwischen dem
Rhein-Kreis Neuss und der Stadt Kaarst wurde gemäß §§ 23 ff. des Gesetzes über
kommunale Gemeinschaftsarbeit (GKG) im Jahre 2017 eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zur Übernahme der Amtsvormundschaften / Amtspflegschaften von der Stadt
Kaarst durch den Rhein-Kreis Neuss beschlossen, die am 17.08.2017
bekanntgegeben wurde.
Zum vorgenannten
Zeitpunkt gingen die beteiligten Behörden davon aus, dass ca. 25 Fälle seitens
des Kreisjugendamtes Neuss für die Stadt Kaarst zu bearbeiten sind.
Dementsprechend wurden Personal- und Sachkosten für 0,525 VZÄ einer Stelle
festgelegt.
Zwischenzeitlich
hat sich die durchschnittliche Anzahl der Fälle verringert. Die Vereinbarung
wird daher neu gefasst, eine Fallzahl festgelegt und die Personal- und
Sachkosten entsprechend angepasst. Fälle, die über die festgelegte Anzahl
hinausgehen, werden an den Betreuungsverein abgegeben.
Die neue Fassung
der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Stadt Kaarst und dem Rhein-Kreis
Neuss ist als Anlage beigefügt.
Die Stadt Kaarst
führt entsprechende Beschlüsse zur 1. Änderung der öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung im dortigen Jugendhilfeausschuss (am 12.03.2020) sowie dem
Stadtrat (am 19.03.2020) herbei.
Eine
Beschlussfassung seitens des Kreises nach heutigem Beschluss durch den
Jugendhilfeausschuss ist am 25.03.2020 im Kreistag vorgesehen.
Soweit
erforderlich, werden die Zustimmung zur Vereinbarung bzw. deren
Veröffentlichung durch die Bezirksregierung seitens ZS 2 eingeholt.