Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt die nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß 22 Abs. 1-3 KomHVO übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2020 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Nach § 22 Abs. 4 Kommunalhaushaltsverordnung NRW (KomHVO NRW) ist dem
Kreistag eine Übersicht über die Ermächtigungsübertragungen mit den
Auswirkungen auf den Ergebnis- und den Finanzplan vorzulegen. Die gemäß § 22
Abs. 1-3 KomHVO NRW von 2019 nach 2020 übertragenen Ermächtigungen haben im
Abschlussjahr 2019 keinerlei Einfluss auf das Jahresergebnis. 2020 führen sie
zu einer Erhöhung der Planungspositionen, wodurch sich dann bei
Inanspruchnahme eine
Auswirkung auf das Jahresergebnis 2020 ergeben kann. Die Kreisumlage ist
hiervon nicht tangiert.
Die von 2019 übertragenen Ermächtigungen erhöhen die Planungspositionen
des Jahres 2020 wie folgt:
AUFWENDUNGEN |
14.738.369,76 € |
AUSWIRKUNGEN AUF DEN ERGEBNISPLAN 2020 |
14.738.369,76 € |
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AUSZAHLUNGEN AUS LFD. VERWALTUNGSTÄTIGKEIT |
14.738.369,76 € |
AUSZAHLUNGEN AUS INVESTITIONSTÄTIGKEIT |
37.775.001,01 € |
AUSWIRKUNGEN AUF LIQUIDE MITTEL |
52.513.370,77 € |
Der
Finanzausschuss hat über die vorgelegten Ermächtigungsübertragungen in seiner Sitzung
am 11.03.2020 beraten.
Hinsichtlich der Gesamtübersicht der von 2019 nach 2020 zu übertragenden Ermächtigungen mit den entsprechenden Begründungen wird auf die Einladung zu dieser Sitzung verwiesen.