Betreff
Unterrichtung des Kreisausschusses über die Haushaltsentwicklung im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Vorlage
III/3876/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss hat zur Bekämpfung und Eindämmung sowie zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 eine Vielzahl von Maßnahmen ergriffen, die nicht unerhebliche haushaltswirtschaftliche Auswirkungen haben. Es ist nicht absehbar, ob und wie sich diese Entwicklung weiter fortsetzen wird. Das für das Haushaltsjahr 2020 unter Berücksichtigung der Beschlüsse vom 23./25. März 2020 (Top Ö6 in der Kreistagssitzung) geplante Jahresergebnis wird sich aller Voraussicht nach verschlechtern, auch mit Auswirkungen auf die Liquidität.

 

Insbesondere für den Betrieb der Testcenter und des Diagnosezentrums sowie für Schutzausrüstung, Verbrauchsmaterial und technisches Equipment werden Mittel verausgabt. Hinzu kommen weitere finanzielle Aufwendungen, die vor dem Hintergrund einer exponentiellen Ausbreitung des Coronavirus angefallen sind und im Hinblick auf die Sicherstellung der stationären Versorgung von Patienten im Rhein-Kreis Neuss wegen eines sich vor diesem Hintergrund abzeichnenden notwendigen Aufbaus zusätzlicher Behandlungseinrichtungen die Inanspruchnahme weiterer Finanzmittel erforderlich gemacht haben. Dazu gehört u.a. die Vorplanung und Beschaffung von Räumlichkeiten und Material für die vorübergehende stationäre Behandlung von Patienten sowie die Unterbringung von Pflegebedürftigen. Eine Zusammenstellung der finanziellen Aufwendungen wird als Tischvorlage zur Verfügung gestellt, damit ein weitestgehend aktueller Sachstand dargestellt wird.

 

Am 25.03.2020 wurden außerplanmäßig im Wege der Dringlichkeit Finanzmittel in Höhe von 2 Mio. € bereitgestellt, im Übrigen aus dem laufenden Haushalt durch entsprechende Bewirtschaftungsmaßnahmen gedeckt.

 

Deshalb wurden zwischenzeitlich haushaltswirtschaftliche Steuerungsmaßnahmen ergriffen und in einer Bewirtschaftungsverfügung vom 23.04.2020 für den Haushalt 2020 verbindlich festgelegt. Für das laufende Haushaltsjahr ist eine nachhaltige und strenge Ausgabendisziplin unerlässlich, dies gilt ebenso für die notwendigen Anstrengungen, um  die vorgesehenen Einnahmeansätze zu erreichen. Alle Organisationseinheiten der Verwaltung sind gehalten, die zur Verfügung stehenden Budgets zu überprüfen und dieser Maßgabe anzupassen.