Betreff
Sachstandsbericht Hohe Grundwasserstände
Vorlage
68/3919/XVI/2020
Art
Bericht

Sachverhalt:

 

Zuletzt wurde in der 18. Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 30.01.2020 berichtet. Danach hat sich der Sachstand wie folgt entwickelt:

Kappung der Grundwasserspitzen in Korschenbroich und Gohr

Am 04.03.2020 hat der Erftverband den Auswertebericht zu dem im Wasserwirtschaftsjahr 2019 durchgeführten Maßnahmen zur Kappung von Grundwasserspitzen in Korschenbroich veröffentlicht. Der Bericht ist für die Öffentlichkeit zugänglich auf der Internetseite der Stadt Korschenbroich http://www.grundwasser-korschenbroich.de/. Im Wasserwirtschaftsjahr 2019 wurden die Einschaltwerte der Steuerungsgrundwassermessstellen nicht erreicht, so dass die Pumpen nicht betrieben werden mussten. Lediglich im Rahmen von Testbetriebsphasen aller Anlagen zur Grundwasserkappung wurden insgesamt 628 m³ Grundwasser gefördert.
Im laufenden Jahr wurde der Einschaltwert an der Steuerungsgrundwassermessstelle 28907891 am 12.03.2020 erreicht und der Brunnen 41 und der Schwimmponton in Herrenshoff sind am selben Tag in Betrieb genommen worden. Mit dem Erreichen des Ausschaltwertes an der v.g. Steuerungsgrundwassermessstelle sind der Brunnen 41 sowie der Schwimmponton in Herrenshoff am 25.03.2020 wieder außer Betrieb genommen worden.    

Ziel der Stadt Korschenbroich ist die Gewährleistung einer nahtlosen kontinuierlichen Fortführung der Grundwasserkappungsmaßnahmen über den 30.11.2021 (Ende der Laufzeit der wasserrechtlichen Erlaubnis) hinaus.
Aktuell werden die zu erwartenden Kosten durch den Erftverband erhoben. Eine entsprechende Kostenkalkulation wird voraussichtlich bis Ende Juni 2020 vorliegen. Sodann werden die Umsetzungsmodalitäten zwischen der Stadt Korschenbroich und dem Erftverband abgestimmt.
Eine Beschlussfassung des Rates der Stadt Korschenbroich zur Fortführung der Grundwasserkappungsmaßnahmen und deren Modalitäten wird bis zum Herbst 2020 erwartet.
Auf der Grundlage der Kostenkalkulation des Erftverbandes und den politischen Beschlüssen soll im Herbst 2020 die Einwerbung von Verträgen mit den Bürgern erfolgen.
Für die Ortsteile, in denen die Finanzierung aufgrund der Vertragsrückläufe gesichert ist, soll die Beantragung der Wasserrechte durch den Erftverband im Zeitraum Januar bis Februar 2021 erfolgen.  

Der Sachstand zu den geplanten Maßnahmen in Gohr ist unverändert.

 

Nordkanal

Im Dezember 2019 kündigte der Wasser- und Bodenverband Nordkanal für das 1. Quartal 2020, wie im Konzept zur Verbesserung des ökologischen Potenzials des Nordkanals vorgesehen, den Rückbau der Sohlschwelle 2 –zwischen Bahntrasse und Schorlemer Straße, km 1,75 – an.

Die Stadt Neuss, Tiefbaumanagement, hatte sich bereit erklärt, namens und im Auftrag des Wasser- und Bodenverbands Nordkanal das Vergabeverfahren für die Bauleistung „Beseitigung der Sohlschwelle 2 (km 1,75)“ durchzuführen.

Aktuell ist das Tiefbaumanagement der Stadt Neuss noch mit der Erstellung des Leistungsverzeichnisses befasst. Nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie ist es zu Verzögerungen des Projekts gekommen.