Sachverhalt:
Abfallwirtschaftsbilanz 2019
Die Kreise und
kreisangehörigen Gemeinden sind als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
gemäß § 20 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) verpflichtet, die in ihrem
Gebiet angefallenen und überlassenen Abfälle aus privaten Haushaltungen und
Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (Gewerbeabfälle) zu
entsorgen. Dabei sind die kreisangehörigen Gemeinden für die Einsammlung und
den Transport zuständig, die Kreise haben Entsorgungsanlagen vorzuhalten.
Mit Übergang der
beiden Entsorgungsanlagen
·
Wertstoffsortier-
und Abfallbehandlungsanlage auf der Deponie Neuss-Grefrath (WSAA) und
·
Kompostierungsanlage
in Korschenbroich
in das Eigentum
des Kreises haben sich einige Änderungen in der Abfallwirtschaft ergeben. Seit
dem 01.01.2017 wurden an dem durch den Kreis betriebenen Teil der WSAA keine
Gewerbeabfälle mehr angenommen. Darunter fallen u. a. auch die
Verbrennungsmengen aus den Krankenhäusern. Der an die EGN
Entsorgungsgesellschaft Niederrhein mbH verpachtete Teil der WSAA
(Sekundärbrennstoff-Anlage, kurz SBS) nimmt weiterhin Gewerbeabfälle an. Diese
privatwirtschaftlichen Mengen sind jedoch nicht mehr Bestandteil der
Kreisabfallbilanz.
Um einen besseren
Überblick über die Abfallmengenentwicklung im Rhein-Kreis Neuss zu erhalten,
werden in den Darstellungen neben den Mengenangaben für das Jahr 2019 auch die
der Jahre 2018 und 2017 aufgeführt.
1. Entwicklung
der Siedlungsabfallmengen (inkl. Mengen der Dualen Systeme)
Die Entwicklung der Siedlungsabfallmengen einschließlich der getrennt
gesammelten Wertstoffmengen und den Siedlungsabfallmengen pro Einwohner sind
den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen. Durch den Vergleich der aktuellen
Abfallmengen mit den Mengen der Vorjahre lassen sich etwaige Trends oder
Unregelmäßigkeiten erkennen.
Die leicht sinkende Tendenz für den Hausmüll setzt sich in 2019 fort.
Der Landesleitwert 2016 für Bio- und Grünabfallmengen für Kreise mit
einer Bevölkerungsdichte zwischen 501 und 1.000 Einwohnern pro Quadratkilometer
liegt bei 130 kg pro Einwohner. Der Rhein-Kreis Neuss unterschreitet diesen
Leitwert mit 119 kg/E leicht. Der Landeszielwert 2021 liegt bei 160 kg/E.
2. Neben den kommunal eingesammelten
Elektro-Altgeräten (898 t in 2019) wurden an der Sammelstelle der WSAA auch
haushaltsübliche Altgeräte aus Gewerbe- und Dienstleistungsbetrieben sowie
öffentlichen Einrichtungen zurückgenommen. In 2019 lag diese Menge bei 315 t.
Mit den Altgeräten, die über die Kleinanlieferstationen erfasst wurden (860 t),
ergibt sich somit eine Gesamtmenge an Elektro-Schrott von 2.074 t (2018 waren
es 1.867 t), was umgerechnet in etwa 4,6 kg pro Einwohner bedeutet. Dies liegt
im Rahmen der Zielvorgabe laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)
in Höhe von mindestens 4 kg pro Einwohner und Jahr, die bis zum 31.12.2015
galt. Die tatsächliche Quote liegt höher, da sich diese Zielvorgabe nicht nur
auf die Mengen bezieht, die durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger
gesammelt werden, sondern auch auf die Mengen, die von den Herstellern und Vertreibern
der Geräte unmittelbar zurückgenommen und behandelt werden. Diese Mengen sind
der Verwaltung jedoch nicht bekannt.
Ab 01.01.2016 soll jährlich eine Mindesterfassungsquote von 45 % gemessen an
dem Gesamtgewicht der erfassten Altgeräte im Verhältnis zum
Durchschnittsgewicht der Elektro- und Elektronikgeräte, die in den drei
Vorjahren in Verkehr gebracht wurden, erreicht werden. Über diese Mengen und
Quoten liegen der Verwaltung jedoch keine Angaben vor, da diese Daten von der
stiftung elektro-altgeräte register (ear) und dem Statistischen Bundesamt
(Destatis) erhoben und dem Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt werden. Die
erhobenen Daten von den Herstellern und Vertreibern, können nicht auf die
Kommunen aufgeschlüsselt werden, da die Hersteller und Vertreiber auch
gebietsübergreifende Elektronikgeräte annehmen.
Anlage 3 ist zu entnehmen, dass die an den Kleinanlieferstationen angelieferte
Menge (ohne Schadstoffe) im Vergleich zum Vorjahr um 7,94 % gestiegen ist. In
den letzten 10 Jahren variierten die Abfallmengen der Kleinanlieferstationen in
einem Rahmen von bis zu 10 %. Die diesjährige Tonnage liegt unter dieser Benchmark.
Es sind keine wesentlichen Veränderungen auszumachen. Die Entwicklung des
Siedlungsabfallaufkommens zeigt sich insgesamt unauffällig.
3. Ein-
und Ausgänge Wertstoffsortier- und Abfallbehandlungsanlage
Aus dem der WSAA zugeführten Hausmüll werden mit Hilfe von Sortier- und
Behandlungstechnik Metalle herausgefiltert, mit denen Erlöse erzielt werden
können. Durch die biologische Behandlung des Restabfalls in den Rottereaktoren
konnte die der Müllverbrennung zugeführte Menge um 15.383 t verringert
werden.
Die in der WSAA
für die Pressung der angelieferten Mengen an Papier, Pappe und Kartonagen (PPK)
genutzte Ballenpresse wird auch für die Pressung von privatwirtschaftlichen
Abfällen der EGN verwendet. Die Durchsatzmenge an privatwirtschaftlichen
Abfällen betrug 7.289 t.
4.
Deponierte Mengen
Es dürfen nur noch solche Abfälle deponiert werden,
die weniger als 5 % brennbare Bestandteile enthalten. Im Wesentlichen handelt
es sich hierbei um Schlacken, Aschen sowie Bauabfälle wie Asbestzementplatten
und mineralische Dämmwolle. Auf der Deponie Neuss-Grefrath wurden 2019
insgesamt 9.214 t an Abfällen abgelagert. Die deponierten Mengen schwanken in
den letzten Jahren stark.
2014 |
2015 |
2016 |
2017 |
2018 |
2019 |
9.342 t |
15.725 t |
26.802 |
8.057 t |
9.658 t |
9.214 |
5. Schadstoffmengen
Die Bürgerinnen und Bürger
des Kreises können schadstoffhaltige Abfälle aus Haushaltungen an den in den
einzelnen Städten und Gemeinden regelmäßig eingesetzten Schadstoffmobilen
(kostenlos) sowie an den Privatanlieferstationen auf den Deponien
Neuss-Grefrath sowie Grevenbroich-Neuenhausen abgeben.
|
2017 |
2018 |
2019 |
Schadstoffmobil |
256 t |
249 t |
274 t |
Kleinanlieferstationen |
203 t |
233 t |
223 t |
Summe |
459
t |
482
t |
497 |
Aus vorstehender Tabelle ist zu erkennen, dass die Menge, die über das
Schadstoffmobil und an den Privatanlieferstationen eingesammelt wurde, im
Vergleich zum Vorjahr um ca. 3 % gestiegen ist,
insgesamt jedoch als gleichbleibend zu bewerten ist.
Für vergleichbare Abfälle aus dem Kleingewerbe, öffentlichen Einrichtungen und
Arztpraxen hat der Rhein-Kreis Neuss ein Gewerbeschadstoffmobil eingesetzt. Ca.
90 % der Nutzer sind Ärzte bzw. medizinische Einrichtungen. Die Erfassung der
Abfälle in den Praxen erfolgt mittels spezieller Abfallgefäße. Die
Entsorgungskosten werden nicht nach dem Gewicht, sondern nach Volumen und
Anzahl der genutzten Behältnisse berechnet.
|
2017 |
2018 |
2019 |
Gewerbe und öffentliche Einrichtungen |
15 t |
11 t |
17 t |
Arztpraxen |
Anzahl Gefäße: 1.299 Gesamtvolumen: 63 m³ |
Anzahl Gefäße: 1.390 Gesamtvolumen: 67 m³ |
Anzahl Gefäße: 1050 Gesamtvolumen: 51 m³ |
6. Ein-
und Ausgänge Kompostierungsanlage
Neben den Mengen,
die durch die Städte und Gemeinden im Rahmen der Biotonnen und Bündelsammlungen
angeliefert werden, werden an der Kompostierungsanlage auch gewerbliche Mengen
angenommen. Für diese Anlieferungen werden privatwirtschaftliche Entgelte erhoben.
Dabei ist der Rhein-Kreis Neuss als Betrieb gewerblicher Art (BgA) tätig. Die
gewerblichen Mengen werden zwar in Korschenbroich angenommen, jedoch
überwiegend nicht in Korschenbroich, sondern über vertragliche Beziehungen in
anderen Anlagen kompostiert.
|
2017 |
2018 |
2019 |
in der Anlage behandelte Mengen |
43.982 t |
39.676 t |
34.659 t |
gewerbliche Mengen |
10.428 t |
9.556 t |
9.837 t |
vermarkteter Kompost |
19.520 t |
20.639 t |
17.219 t |
Der Rückgang der in der Anlage behandelten Mengen ist auf einen
längeren Anlagenstillstand zurückzuführen. Dieser war erforderlich, weil die
komplette Anlagensteuerung erneuert wurde. Das 20 Jahre alte System (Siemens
S5) ist seit längerem abgekündigt, Ersatzteile sind nicht mehr lieferbar.
Während der Stillstandszeit wurden Abfälle des Kreises zu anderen
Kompostanlagen gefahren und dort kompostiert. Zum Bioabfallaufkommen des
Kreises wird auf die Anlage 1 verwiesen. Es ist im Vergleich zum trockenen, wachstumsschwachen
Jahr 2018 wieder angestiegen.
Für die Übersicht der Mengen, die an der Kleinanlieferstation für
Grünabfälle angenommen wurden, wird auf Anlage 3 verwiesen.
- Entsorgungs- und Verwertungswege
Das KrWG gibt eine Hierarchie im Umgang mit Abfällen vor. Abfälle sind vorrangig zu vermeiden, nicht vermeidbare Abfälle sind möglichst wiederzuverwenden. Kann von beiden Möglichkeiten nicht Gebrauch gemacht werden, sind die Abfälle so hochwertig wie möglich zu verwerten. Die wertstoffliche Verwertung (Recycling) ist grundsätzlich der thermischen oder energetischen Verwertung vorzuziehen. Als letzte Hierarchiestufe steht die Beseitigung.
Aufgrund von Änderungen der Europäischen Abfallrahmenrichtlinie (ARRL, 2008/98/EG) in 2018 sollen die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen bis 2020 mindestens 50 Gewichtsprozent, bis 2025 mindestens 55 Gewichtsprozent und bis 2035 mindestens 65 Gewichtsprozent betragen. Das KrWG gibt bereits eine ab dem 01.01.2020 geltende Recyclingquote von mindestens 65 Gewichtsprozent vor. Ab 2025 soll eine outputbasierte Berechnungsmethode erfolgen. Daher wird diese seit der Abfallwirtschaftsbilanz 2017 in der Aufstellung der Verwertungswege (Anlage 4) angewendet.
Die Recyclingquote liegt bei 37 %, unter Einrechnung des Rotteverlustes aus der biologischen Behandlung des Hausmülls, beträgt diese 45 % und erfüllt näherungsweise die ab 2020 gültige EU-Mindestanforderung. Die Verwaltung sieht einen Handlungsbedarf zur Erhöhung der Recyclingquote. Die aktuelle Vorgabe des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (§14 Abs. 2) von 65 Gewichtsprozent bleibt weit unterschritten. Diese Vorgabe ist in der Fachdiskussion umstritten, sie gilt als unrealistisch, so lange nicht auf Bundes- und Landesebene entsprechende Rahmenbedingungen geschaffen werden. Im aktuellen Entwurf zur Neufassung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (Bundesratsdrucksache 88/20) werden die Vorgaben des § 14 Abs. 2 auf die EU-Vorgaben reduziert (50 % ab 2020).