Betreff
Gemeinsame Anfrage der SPD-Kreistagsfraktion und der Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema "Grundwasser" vom 03.06.2009
hier: Antwort der Verwaltung
Vorlage
68/991/2009
Art
Tischvorlage

Sachverhalt:

 

Die in Kopie anliegende Anfrage vom 03. Juni 2009 wird wie folgt beantwortet:

 

Zu 1.:

Zur Lösung des Grundwasserproblems wurde die bekannte Patchwork-Lösung entwickelt, deren Bausteine derzeit realisiert bzw. verfeinert werden.

 

Zu 2.:

Für den aktuell diskutierten Lösungsbaustein „Kappung der Grundwasserspitzen“ wurden die Kosten für eine Realisierung im Raum Korschenbroich mit rund 2,2 Mio. Euro Invest und jährlichen Betriebskosten in Höhe von rd. 190.000 Euro ermittelt.

Für eine bereits durchgeführte bzw. konkretisierte Optimierung von Oberflächengewässern in Korschenbroich wurde als 50 %ger Zuschuss des Rhein-Kreises Neuss ein Betrag von rd. 535.000 Euro bereitgestellt. Kostenermittlungen für weitere Lösungsbausteine sind noch nicht erfolgt.

 

Zu 3.:

Auf die Ausführungen zu den Fragen 1 und 2 wird verwiesen.

 

Zu 4.:

Finanzierungsmodelle müssen innerhalb der örtlichen Gemeinschaft von den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern sowie den jeweiligen Kommunen entwickelt werden. Für die konkretisierte Kappung der Grundwasserspitzen im Raum Korschenbroich wurde dies bereits auf Grund des bestätigten Beschlusses der Grundwasserkommission angestoßen. Als Modell könnten die für eine Realisierung der Sofortmaßnahmen entwickelten Finanzierungsregelungen dienen. Vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung im Kreistag bzw. Kreisausschuss kommt auch eine finanzielle Beteiligung des Kreises in Betracht.

 

Zu 5.:

Auch Organisationsmodelle müssen in der örtlichen Gemeinschaft entwickelt werden. Der Kreis wird dies weitestgehend unterstützen.

 

Zu 6.:

Die Verwendung der für die Grundwasserhilfe bereitgestellten Finanzmittel obliegt nach den Haushaltsbegleitbeschlüssen der Entscheidung des Kreistages bzw. des Kreisausschusses.

 

Zu 7.:

Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist den vor Ort zu entwickelnden Finanzierungsmodellen vorbehalten.

 

Zu 8.:

Der Rhein-Kreis Neuss beteiligt sich an der Entwicklung von Lösungsbausteinen und fördert im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel deren Realisierung. Dies gilt grundsätzlich für alle Lösungsbausteine. Auf die Ausführungen zu Frage 6 wird verwiesen.