Betreff
Sanierungsarbeiten im Bereich der Museumsinsel Hombroich
Vorlage
68/4034/XVI/2020
Aktenzeichen
68.4-40.01-7-075-20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gem. § 75 Abs. 1 LNatSchG NRW gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 BNatSchG für die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen im Bereich der Museumsinsel Hombroich entsprechend der vorgelegten Planung.


Sachverhalt:

Das in den 1980er Jahren angelegte Kunstmuseum Insel Hombroich umfasst u. a. das sog. Labyrinth“ und das „12-Räume-Haus“. Beide Gebäude können weder beheizt, noch gekühlt werden. Die Ausstellungsbedingungen für sensible Kunstwerke sind daher nicht optimal. Zudem bedürfen die Dächer einer Sanierung (Sonnenschutz, Dichtigkeit).

 

Die Stiftung Insel Hombroich als Betreiberin plant daher eine Sanierung der Gebäude. Sie sollen u. a. mittels einer Geothermieanlage klimatisch regelbar sein. Zudem soll der Erftweg saniert und verbreitert werden.

 

Der größte Teil der mit der Installation einer Geothermieanlage verbundenen Arbeiten erfolgt außerhalb des Landschaftsschutzgebietes.

 

Im Landschaftsschutzgebiet sind folgende Arbeiten vorgesehen:

 

·         Sanierung und Verbreiterung des Erftweges

·         Sanierung des „Labyrinths“

·         Errichtung eines gebäudenahen Technikraums

·         Modernisierung der Technikzentrale an der Cafeteria

·         Temporäre Baustelleneinrichtungsfläche

·         Leitungsverlegungen, temporäre Fahrwege

 

Zur Sanierung des Labyrinths ist eine Beseitigung der umlaufenden Hainbuchenhecke erforderlich. Diese wird als 4 m hohe Hecke anschließend wieder angelegt.

 

Der gebäudenahe Technikraum soll unterirdisch und übererdet angelegt werden. Dies erhöht zwar die Baukosten gegenüber einer teilweise oberirdischen Variante erheblich, ist jedoch mit Blick auf die Vermeidung einer dauerhaften Störung durch oberirdische Bauteile zu bevorzugen.

 

Für die Modernisierung und Vergrößerung der Technikzentrale an der Cafeteria ist es erforderlich, den bewachsenen Hang teilweise zu roden und einen Erdabtrag vorzunehmen. Dies erfolgt an der Grenze des Landschaftsschutzgebietes weitestgehend sichtverschattet zwischen verbleibendem Hangbereich und Cafeteria.

 

Der Ausbau des in geringerer Breite bestehenden Erftweges erfolgt teilversiegelt in einer Breite von 2,20 m unter Erhaltung eines dort aufstehenden Baums.

 

Alle Arbeiten erfolgen innerhalb des Museumsgeländes. Die vorgesehenen Sanierungsmaßnahmen sind sinnvoll und erforderlich. Aufgrund der vorgegebenen Lage der Gebäude und Anlagen sind andere Standorte außerhalb des Schutzgebietes nicht möglich. Ebenso ist die Verbreiterung und Sanierung des Erftweges sinnvoll.

 

Die Arbeiten erfolgen unter größtmöglicher Schonung und Erhaltung des Gesamtkunstwerkes Insel Hombroich. Die temporären Eingriffe werden zurückgebaut. Dauerhaft verbleibende Eingriffe, die erheblich oder nachhaltig das Bild des Museumsbereiches in der Erftaue beeinträchtigen, sind nicht zu befürchten. Die Stiftung Insel Hombroich hat ein großes Eigeninteresse an der landschaftsgerechten Wiederherstellung der im Zuge der Bauarbeiten notwendigerweise beeinträchtigten Flächen.

 

Der artenschutzfachliche Beitrag bedarf noch der Überarbeitung. Dies kann jedoch im Zuge des weiteren Verfahrens erfolgen.

 

Aus Sicht der Unteren Naturschutzbehörde kann die beantragte Befreiung für die im Landschaftsschutzgebiet geplanten Maßnahmen nach Abwägung der betroffenen Belange gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG gewährt werden, da die Versagung zu einer für die Betreiberin des Museums nicht zumutbaren Belastung führen würde.