Beschlussvorschlag:
Der Kreisausschuss nimmt
den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Im Rhein-Kreis Neuss lebten
zum Stichtag 30. Juni 2020 insgesamt 9.692 Flüchtlinge.
Dies sind 96 Flüchtlinge weniger
als zum 30. März 2020 und 480 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige
Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 229 mehr als
Ende Juni 2018 und 334 weniger als Ende Juni 2019. Über eine Aufenthalts- oder
Niederlassungserlaubnis verfügten 6.971 Flüchtlinge und damit 221 weniger als
zum letzten Stichtag am 30. März 2020 (30. Juni 2017: 5.428).
Die Zahl der Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren ist auf 1.440 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750).
Hiervon kommen 190 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (seit
dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und Eritrea). Aus Iran, Irak,
Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten
Bleibeperspektive spricht, kommen 397 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.
Aus diesen Herkunftsländern
haben insgesamt 847 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus
familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es
621 Personen) um 226 Personen gestiegen, gegenüber dem 30. Juni 2018 sind 100,
gegenüber dem 30. Juni 2019 jeweils 59 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund
des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese
Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied
mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe
aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist,
werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die Zahl der Flüchtlinge
mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.440 Personen (30. Juni 2017:
1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende
Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.
Eine detaillierte Übersicht
über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische
Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. Juni 2020 liegen als Anlage 1
und Anlage 2 bei.
Asylgeschäftsbericht des BAMF (Juni 2020):
Bezogen auf das gesamte
Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des
Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 5.576 gestellte Erst-
und Folgeanträge im Juni 2020 gegenüber 8.069 im März 2020, 9.851 im Dezember
2019, 12.536 im September 2019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900
im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März
2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und
Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und
Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Die beim BAMF anhängigen
Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 43.617 im Juni 2020 abgebaut werden, im März 2020 waren noch
56.223 Verfahren anhängig, sodass hier wieder ein weiterer Abbau verzeichnet
werden kann. Im Juni 2020 hat das BAMF 14.297 Entscheidungen getroffen, davon 6.308
positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Juni 2020 44,1 %, im März 2020 42,5 %, im Dezember 2019 40,3 %, im September
2019 37,7 % gegenüber 37 % im Juni 2019,
40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 %
im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September
2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage
3 bei.
Eine Aufstellung und Grafik
zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher
Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak, Somalia
und Afghanistan) ist als Anlage 4 beigefügt.