Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Sachverhalt:

Im Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30. Juni 2020 insgesamt 9.692 Flüchtlinge.

Dies sind 96 Flüchtlinge weniger als zum 30. März 2020 und 480 mehr als zum Stichtag 30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem Ausländerzentralregister) sowie 229 mehr als Ende Juni 2018 und 334 weniger als Ende Juni 2019. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 6.971 Flüchtlinge und damit 221 weniger als zum letzten Stichtag am 30. März 2020 (30. Juni 2017: 5.428).

 

Die Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.440 zurückgegangen (30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 190 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher Bleibeperspektive (seit dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und Eritrea). Aus Iran, Irak, Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von einer hohen oder erhöhten Bleibeperspektive spricht, kommen 397 Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren.

 

Aus diesen Herkunftsländern haben insgesamt 847 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni 2017 (hier waren es 621 Personen) um 226 Personen gestiegen, gegenüber dem 30. Juni 2018 sind 100, gegenüber dem 30. Juni 2019 jeweils 59 Personen mehr zu verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling. Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.

 

Die Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.440 Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen.

 

Eine detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. Juni 2020 liegen als Anlage 1 und Anlage 2 bei.

 

Asylgeschäftsbericht des BAMF (Juni 2020):

 

Bezogen auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 5.576 gestellte Erst- und Folgeanträge im Juni 2020 gegenüber 8.069 im März 2020, 9.851 im Dezember 2019, 12.536 im September 2019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März 2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018, 12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und 15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.

 

Die beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 43.617 im Juni 2020  abgebaut werden, im März 2020 waren noch 56.223 Verfahren anhängig, sodass hier wieder ein weiterer Abbau verzeichnet werden kann. Im Juni 2020 hat das BAMF 14.297 Entscheidungen getroffen, davon 6.308 positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Juni 2020  44,1 %, im März 2020  42,5 %, im Dezember 2019 40,3 %, im September 2019  37,7 % gegenüber 37 % im Juni 2019, 40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 % im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September 2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage 3 bei.

 

Eine Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit hoher Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak, Somalia und Afghanistan) ist als Anlage 4 beigefügt.