Betreff
Anfrage der Kreistagsfraktionen CDU und FDP vom 14.08.2020 zum Thema "Digitalisierungspotenziale Straßenverkehrsamt"
Vorlage
010/4042/XVI/2020
Art
Anfrage (alt)

Sachverhalt:

a)    Allgemeines

Die Kreisverwaltung würde sehr begrüßen, wenn auf Bundesebene die vollständigen Voraussetzungen für die Zulassung von Kraftfahrzeugen online möglich wären. Auch wenn hierzu viele Schritte vollzogen wurden, sind bisher hohe Hürden nicht abgebaut worden z. B.
- praktikables Verfahren zur Einholung von elektronischen Unterschriften der Antragsteller,
- intelligente Verknüpfung des Kennzeichens an Identifizierungsmerkmale,
- Abschaffung des Nachweises der Hauptuntersuchung durch Plaketten an Kennzeichen,
- Vereinfachung des Halternachweises bei der Dokumentenerstellung.

b)   Derzeitiger Stand der internetbasierte Fahrzeugzulassung (i-Kfz) im Rhein-Kreis Neuss

Die stufenweise Einführung der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) umfasst
- die Außerbetriebsetzung (Stufe 1), seit 2015
- die Wiederzulassung auf denselben Halter im selben Zulassungsbezirk (Stufe 2), seit 2017
- alle Zulassungsvorgänge in Standardverfahren (Stufe 3), seit 2019.
- Einbindung juristischer Personen (Stufe 4), Umsetzung derzeit nicht terminiert.

Die i-Kfz-Antragstellung erfolgt auf einem von der Zulassungsbehörde im Internet zur Verfügung gestellten Portal. Über dieses Portal müssen nicht nur Datenabgleiche über Halter- und Kfz-Daten wie z. B. Zulassungsbescheinigungen Teil II und ggf. Teil I, CoC-Datenbank (Datenbank über ausgestellte Übereinstimmungsbescheinigungen), ggf. Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen erfolgen, sondern auch Schnittstellen zur Versicherungswirtschaft wegen der erforderlichen Versicherungs-bestätigung, zu Kfz-Steuerverwaltung beim Hauptzollamt und zur Gebührenrückstandsdatei des Kreises sichergestellt sein.
Wegen der Vielzahl der elektronischen Verknüpfungen können häufig die Zulassungsvorgänge nicht elektronisch vollzogen werden.

Des Weiteren bestehen erhebliche Hürden durch die sichere Identifizierung der antragstellenden Personen. Lediglich im Rahmen der vorübergehenden Anpassungen des Zulassungsverfahrens an die bestehenden Rahmendbedingungen (SARS-CoV2-Fall) wurde per Erlass bis 31.08.2020 auf die Identifizierung mit der eID-Funktion bei Außerbetriebsetzungen verzichtet. Der Rhein-Kreis Neuss hat diese Modifikation umgesetzt. Eine telefonische Nachfrage beim Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Ende Juli, ob eine Verlängerung beabsichtigt sei, wurde zu diesem Zeitpunkt nicht bestätigt. Es sei jedoch beabsichtigt, in den Bund-Länder-Fachausschuss des Zulassungswesens den Vorschlag einzubringen, dauerhaft auf die Identifizierung mit der eID-Funktion bei Außerbetriebsetzungen verzichten zu wollen.

Beim Rhein-Kreis Neuss konnten im Zeitraum vom 01.01.2020 bis 31.07.2020 medienbruchfrei 50 Außerbetriebsetzungen vom Nutzer selbst vollzogen werden. Weitere, nicht medienbruchfreie Eingänge mussten manuell verarbeitet werden.

 

c)    carTRUST

carTrust ist eine privat betriebene Plattform der Firma Christoph Kroschke GmbH, die bundesweit die Prägung von Kennzeichenschildern und Kraftfahrzeugzulassungsdienste betreibt und mit diesem System Kunden online eine Zulassung von Kraftfahrzeugen ohne die Vorlage von Dokumenten beim Straßenverkehrsamt verspricht.

Derzeit ist das Verfahren vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nicht zugelassen, auch nicht als Projekt. Im Februar 2020 war ein Gespräch zwischen dem Bundes-ministerium und der Firma Christoph Kroschke GmbH geplant, an dem das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in beratenden Funktion teilnehmen sollte. Dieses Gespräch hat nicht stattgefunden. Eine weitere Kontaktaufnahme ist bisher nicht erfolgt.
Ursprünglich wollte carTRUST in der  4. Stufe i-Kfz, die derzeit in der Entwicklung ruht, tätig werden.
Ein Pilotprojekt in der Stadt Hamm ist mangels Rahmenbedingungen auch noch nicht in kurzfristiger Umsetzung.

Der Rhein-Kreis Neuss bleibt hinsichtlich dieses Projektes mit dem Verkehrsministerium NRW in Kontakt. Jedoch sind derzeit die technischen Voraussetzungen (Schnittstellen zum Fachverfahren) nicht geben, da das System über einen anderen Verfahrensanbieter laufen soll.
Die ITK Rheinland als IT-Dienstleister des Rhein-Kreis Neuss ist ebenfalls mit dem Thema befasst.