Sachverhalt:
Im
Rhein-Kreis Neuss lebten zum Stichtag 30. Juni 2020 insgesamt 9.692
Flüchtlinge.
Dies
sind 96 Flüchtlinge weniger als zum 30. März 2020 und 480 mehr als zum Stichtag
30. Juni 2017 (erstmalige Erhebung der Gesamtzahlen aus dem
Ausländerzentralregister) sowie 229 mehr als Ende Juni 2018 und 334 weniger als
Ende Juni 2019. Über eine Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis verfügten 6.971
Flüchtlinge und damit 221 weniger als zum letzten Stichtag am 30. März 2020
(30. Juni 2017: 5.428).
Die
Zahl der Flüchtlinge im laufenden Asylverfahren ist auf 1.440 zurückgegangen
(30. Juni 2017: 2.750). Hiervon kommen 190 Flüchtlinge aus einem Land mit hoher
Bleibeperspektive (seit dem 01.08.2019 gilt dies nur noch für Syrien und Eritrea).
Aus Iran, Irak, Somalia und Afghanistan, bei denen man nicht mehr von einer
hohen oder erhöhten Bleibeperspektive spricht, kommen 397 Flüchtlinge im
laufenden Asylverfahren.
Aus
diesen Herkunftsländern haben insgesamt 847 Menschen im Rhein-Kreis Neuss einen
Aufenthaltstitel aus familiären Gründen. Dieser Wert ist gegenüber dem 30. Juni
2017 (hier waren es 621 Personen) um 226 Personen gestiegen, gegenüber dem 30.
Juni 2018 sind 100, gegenüber dem 30. Juni 2019 jeweils 59 Personen mehr zu
verzeichnen. Der Grund des Familiennachzuges lässt sich in der Statistik nicht
differenzieren. Diese Personengruppe zählt rechtlich auch bei einem Nachzug zu
einem Familienmitglied mit anerkanntem Flüchtlingsstatus nicht als Flüchtling.
Da diese Personengruppe aber hinsichtlich der notwendigen Integrationsmaßnahmen
vergleichbar ist, werden die Zahlen hier mit aufgeführt.
Die
Zahl der Flüchtlinge mit einer Aussetzung der Abschiebung liegt bei 1.440
Personen (30. Juni 2017: 1.034). Häufigste Gründe für die Aussetzung der
Abschiebung sind fehlende Passunterlagen sowie die Reiseunfähigkeit aus
gesundheitlichen Gründen.
Eine
detaillierte Übersicht über die Flüchtlingszahlen im Rhein-Kreis Neuss gesamt sowie
eine grafische Darstellung der ausgewerteten Quartale zum 30. Juni 2020 liegen
als Anlage 1 und Anlage 2 zu TOP 4.1 bei.
Asylgeschäftsbericht des BAMF (Juni
2020):
Bezogen
auf das gesamte Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ergibt eine Auswertung
des Asylgeschäftsberichtes des BAMF zu den Flüchtlingszahlen 5.576 gestellte
Erst- und Folgeanträge im Juni 2020 gegenüber 8.069 im März 2020, 9.851 im
Dezember 2019, 12.536 im September 2019, 9.691 im Juni 2019, 12.762 im März
2019, 8.900 im Dezember 2018, 12.976 im September 2018, 13.255 im Juli 2018,
12.622 im März 2018, 14.293 im Dezember 2017, 16.520 im September 2017 und
15.261 Erst- und Folgeanträgen im Juni 2017, wobei die Spitze der gestellten
Erst- und Folgeanträge mit 18.711 im November 2017 lag.
Die
beim BAMF anhängigen Verfahren konnten von 146.551 im Juni 2017 auf 43.617 im
Juni 2020 abgebaut werden, im März 2020
waren noch 56.223 Verfahren anhängig, sodass hier wieder ein weiterer Abbau verzeichnet
werden kann. Im Juni 2020 hat das BAMF 14.297 Entscheidungen getroffen, davon 6.308
positive Entscheidungen. Die Schutzquote betrug im Juni 2020 44,1 %, im März 2020 42,5 %, im Dezember 2019 40,3 %, im September
2019 37,7 % gegenüber 37 % im Juni 2019,
40,3 % im März 2019, 38,5 % im Dezember 2018, 38,9 % im September 2018, 26,4 %
im Juni 2018, 30,5 im März 2018, 37,0 im Dezember 2017, 39,7 % im September
2017 und 39,9 % im Juni 2017). Eine entsprechende Übersicht liegt als Anlage
3 zu TOP 4.1 bei.
Eine
Aufstellung und Grafik zur Entwicklung der Asyl-Erstanträge aus den Ländern mit
hoher Bleibeperspektive Syrien und Eritrea (sowie aus den Ländern Iran, Irak, Somalia
und Afghanistan) ist als Anlage 4 zu TOP 4.1 beigefügt.