Beschlussvorschlag:
Der Sozial- und
Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Auf
die bisherige Berichterstattung im Februar, Mai und September 2019 und Februar
2020 im Sozial- und Gesundheitsausschuss wird Bezug genommen. Geschäftsführende
Stelle in den beiden Landesprogrammen ist das Kommunale Integrationszentrum (KI)
Rhein-Kreis Neuss. Die Federführung obliegt Kreisdirektor Dirk Brügge.
Durch
die Landesinitiativen soll es, insbesondere für den Personenkreis der 18 bis 27
jährigen geduldeten und gestatteten Flüchtlinge, zur Einrichtung neuer
Fördermaßnahmen kommen, da dieser Personenkreis bisher weitgehend von
staatlichen Fördermaßnahmen, wie z.B. Integrationskursen, ausgeschlossen war
und keinen oder nur einen nachrangigen Zugang zu SGB-Leistungen hat.
Aus
dem Programm „Gemeinsam klappt’s“
hat der Rhein-Kreis Neuss aufgrund der Flüchtlingszahlen mit Duldung (pro 100
geduldete geflüchtete Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren
wird eine Stelle gefördert), Anspruch auf drei Teilhabemanagerinnen
/Teilhabemanager (Förderbaustein 6).
Teilhabemanagerinnen
und -manager befassen sich primär mit der Zielgruppe der geduldeten und
sekundär mit den gestatteten 18- bis 27-jährigen jungen Geflüchteten. Sie haben
unter anderem die Aufgaben einer quantitativen und qualitativen Erfassung und
einer Angebots- und Bedarfsanalyse der Zielgruppe im Hinblick auf Integration
in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung. Sie führen ein klassisches
Case-Management als rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung durch und
vermitteln an die jeweils zuständige Stelle und in die einzelnen
Förderbausteine entsprechend der lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe.
Sie sollen Ausbildungsmotivation und Ausbildungsfähigkeit herstellen und Wege
der persönlichen Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen. Bei
Personen, die von einer KOMM-Struktur nicht angesprochen werden, können sie
aufsuchende Sozialarbeit leisten.
Mit
Datum vom 28.02.2020 hat der Rhein-Kreis Neuss fristgerecht den Antrag auf
Teilhabemanagement bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Der entsprechende
Bewilligungsbescheid vom 22.05.2020 ist dem Rhein-Kreis Neuss postalisch am
02.06.2020 zugegangen. Durchführungszeitraum ist, da ein vorzeitiger
Maßnahmenbeginn beantragt und eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen
Maßnahmenbeginns bewilligt wurde, die Zeit vom 04.03.2020 bis zum 31.12.2021.
Zwischenzeitlich
konnten nach entsprechenden Ausschreibungsverfahren zwei Stellen
Teilhabemanagement zum 01.05.2020 besetzt werden. Da der Bewerber für die
dritte Stelle kurzfristig wieder abgesagt hat, musste ein erneutes
Bewerbungsverfahren für die Besetzung dieser Stelle angestrengt werden. Für die
dritte und letzte Stelle konnte am 04.09.2020 eine Bewerberin gewonnen werden,
sie wird am 15.09.2020 ihren Dienst antreten. Anstellungsträger für die
Teilhabemanagement-Stellen ist die gemeinnützige
Beschäftigungsförderungsgesellschaft (bfg) Rhein-Kreis Neuss, mit der das KI
als geschäftsführende Stelle kooperiert und an die ein entsprechender
Weiterleitungsbescheid über die Fördermittel ergangen ist.
Als
geschäftsführende Stelle bereitet das KI den Einsatz der Teilhabemanagerinnen
und
-manager
vor und koordiniert ihn. Dabei hat das KI die fachliche Verantwortung und die
Weisungsbefugnis, es begleitet und koordiniert das Teilhabemanagement im
Verlauf des Programms und stellt eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die
Weiterleitung der Fördermittel sicher. Die Teilhabemanagerinnen und -manager
nehmen an einem regelmäßigen Austausch teil und berichten der
geschäftsführenden Stelle im KI sowie der eingerichteten Bündniskerngruppe und
weiteren Gremien über aktuelle Entwicklungen und Zwischenstände, Ergebnisse von
Arbeits- und Angebotsanalysen und konkrete Arbeitsergebnisse. Sie sind
verpflichtet, die vom MKFFI und vom MAGS bereitgestellte Online-Datenbank und
Excel-Datenbank zu nutzen. Ein entsprechendes Programm-Monitoring ist Pflicht.
Unter
den zwei zum 01.05.2020 besetzten Stellen befindet sich mit einer halben Stelle
auch die sog. “Zentrale Stelle“ Teilhabemanagement. Diese nimmt
kreisweit drei wesentliche Funktionen wahr:
1.
Das Anlegen von
Teilnehmenden, Teilhabemanagerinnen bzw. Teilhabemanagern und
Kooperationspartnern im Datenbanksystem
2.
Die Zuweisung der
Teilnehmenden zur/m jeweils zuständigen Teilhabemanagerin bzw. Teilhabemanager,
zu Kooperationspartnern und Förderbausteinen
3.
Die Erfassung von
Basismerkmalen der Teilnehmenden
Mit
dem Aufgabenzuschnitt der Zentralen Stelle soll sichergestellt werden, dass
Doppelerfassungen von Teilnehmenden vermieden werden. Sowohl die erstmalige
Aufnahme der Zielgruppe in die Landesinitiative als auch die spätere Zuweisung
in die Förderbausteine können nur über die Zentrale Stelle erfolgen. Der Zugang
zu den Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen
Bestimmungen jeweils über Absprachen zwischen den kreisangehörigen Kommunen,
der Ausländerbehörde und dem KI.
Das
Teilhabemanagement für die Kommunen Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen hat
Frau Afra Kamm übernommen, ebenso die Aufgaben der „Zentralen Stelle“. Standort
ist Grevenbroich. Für die Kommunen Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss
hat Frau Anna Thies das Teilhabemanagement übernommen. Standort ist Neuss. Das
Teilhabemanagement in Dormagen wird zurzeit stellvertretend von Frau Kamm mit
ausgeübt. Die dritte Stelle Teilhabemanagement wird voraussichtlich ab dem
15.09.2020 mit einer halben Stelle am Standort Dormagen tätig sein und mit der
restlichen Arbeitszeit am Standort Neuss. Zwischenzeitlich wurde vom KI ein
Info-Flyer zum Förderprogramm entwickelt, der diesem TOP als Anlage beigefügt
ist. Entsprechende mehrsprachige Flyer sind zurzeit in Arbeit.
Neben
dem Teilhabemanagement (Förderbaustein 6) werden über die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“
vom Land entsprechende Maßnahmen-Förderbausteine für die Zielgruppe der jungen
geduldeten und gestatteten 18 bis 17-jährigen Zuwanderer zur Verfügung
gestellt.
Die
Förderbausteine sind wie folgt bezeichnet:
1.
Coaching
2.
Berufsbegleitende
Qualifizierung und/ oder Sprachförderung
3.
Nachträglicher
Erwerb des Hauptschulabschlusses
4.
Schul- ausbildungs-
und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilhabe an Jugendintegrationskursen
Die
Beantragung der Förderbausteine hatte sich entsprechend verzögert, weil die
ursprünglich für den Sommer 2019 geplante Flörderrichtlinie zum Landesprogramm
erst vor Weihnachten veröffentlicht wurde. Um eine Information und Abstimmung
mit den kreisangehörigen Kommunen und den Akteuren vor Ort herbeizuführen, hat
am 29.01.2020 eine weitere Bündniskerngruppensitzung stattgefunden.
Im
Vorfeld zu dieser Bündniskerngruppensitzung waren die kreisangehörigen Kommunen
und Akteure vom KI gebeten worden, bereits konkrete Bedarfe vor Ort zu benennen
und erste Maßnahmenideen zu entwickeln. Diese wurden zusammen mit den
Ergebnissen der vom KI durchgeführten und ausgewerteten Angebots- und
Bedarfsanalyse in die Bündniskerngruppensitzung am 29.01.2020 eingebracht und
diskutiert.
Die
geschäftsführende Stelle musste für die Förderbausteine 1 bis 4 des Programms
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ einen gesammelten Antrag für
alle Akteure im gesamten Rhein-Kreis Neuss stellen. Zuwendungsempfänger ist der
Rhein-Kreis Neuss. Die Zuwendung kann an Drittempfänger einmalig weitergeleitet
werden.
Die
Antragstellung erfolgte fristgerecht zum 31.03.2020. Am 01.04.2020 wurde eine
Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns von der Bezirksregierung
Arnsberg ausgesprochen.
In
einer im Rahmen der Corona-Pandemie am 20.05.2020 durchgeführten
Telefonkonferenz mit Vertretern des MKFFI, des MAGS, der LaKI, der G.I.B., der
Bezirksregierung Arnsberg und den antragstellenden Kommunen (hier u.a. 50.5 KI)
wurde den Kommunen mitgeteilt, dass sich die Bewilligung aufgrund der
Corona-Pandemie und aufgrund des bisher fehlenden
Mittelbewirtschaftungserlasses des Landes bis in den Juni hinziehen werde.
Auf
Nachfrage des KI am 22.06.2020 wurde von Seiten der Bewilligungsbehörde
mitgeteilt, dass die Zuwendungsbescheide noch nicht erstellt werden könnten, da
sich diese noch im Fachverfahren befänden. Aufgrund dieser Tatsache musste die
vom KI für den 24.06.2020 bereits vorbereitete Sitzung des ersten
Arbeitsbündnisses mit den die Bausteine ausführenden Maßnahmeträgern leider
abgesagt werden, da der Austausch und die vorgesehene Besprechung der
Maßnahmenkoordinierung ohne Bewilligungsbescheid wenig Sinn machte.
Auf
eine Anfrage des MAGS am 11.08.2020, wie die Umsetzung des Bausteines 3
funktioniere, antwortete das KI, dass der Rhein-Kreis Neuss hierzu noch keine
Aussagen machen könne, da der Zuwendungsbescheid auf den Antrag vom 31.03.2020
immer noch ausstehe und aus diesem Grunde mit der Umsetzung des Bausteines 3
noch nicht begonnen wurde. Eine Nachfrage des KI bei der Bewilligungsbehörde,
ob eventuell fehlende Unterlagen der Bewilligung im Wege ständen, wurde
dahingehend beantwortet, dass das KI Rhein-Kreis Neuss nicht auf der Liste der
Antragsteller stehe, bei denen noch Unterlagen nachgefordert werden müssten. Am
19.08.2020 wurde dann doch um eine nähere Aufschlüsselung zweier Posten aus dem
Antrag gebeten, dies wurde vom KI umgehend am 20.08.2020 beantwortet.
Zurzeit
(Stand: 04.09.2020) liegt der Zuwendungsbescheid immer noch nicht vor. Sobald
dieser vorliegt, werden der Austausch und die Abstimmung mit den
Maßnahmeträgern nachgeholt. Da die meisten Maßnahmeträger nicht ohne
entsprechenden Zuwendungs- bzw. Weiterleitungsbescheid mit den Maßnahmen
starten wollten, werden sich etliche Starttermine entsprechend verschieben und
müssen neu abgestimmt werden. Die Änderungen zum Erstantrag sind sodann an die
Bewilligungsbehörde weiterzumelden.
Alle
Förderbausteine zu den Landesinitiativen „Gemeinsam klappt’s“/“Durchstarten in
Ausbildung und Arbeit“ werden vom Land in Form einer Anteilsfinanzierung in
Höhe von bis zu 80 Prozent als Projektförderung gewährt, d.h., es ist ein
Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu
erbringen. Ein Teil dieses Eigenanteils kann über die Integrationspauschale
nach § 14 c TintG finanziert werden. Eine Corona-bedingte Verschiebung des
Zeitraumes der Mittelübernahme, bedingt durch spätere Starttermine, ist
vorgesehen. Auf die Berichterstattung im Sozial- und Gesundheitsausschuss am
15.06.2020 zur Verwendung der Integrationspauschale wird hingewiesen.