Betreff
Bericht über die Umsetzung der Landesinitiativen "Gemeinsam klappt´s" / "Durchstarten in Ausbildung"
Vorlage
50/4101/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Auf die bisherige Berichterstattung im Februar, Mai und September 2019 und Februar 2020 im Sozial- und Gesundheitsausschuss wird Bezug genommen. Geschäftsführende Stelle in den beiden Landesprogrammen ist das Kommunale Integrationszentrum (KI) Rhein-Kreis Neuss. Die Federführung obliegt Kreisdirektor Dirk Brügge.

 

Durch die Landesinitiativen soll es, insbesondere für den Personenkreis der 18 bis 27 jährigen geduldeten und gestatteten Flüchtlinge, zur Einrichtung neuer Fördermaßnahmen kommen, da dieser Personenkreis bisher weitgehend von staatlichen Fördermaßnahmen, wie z.B. Integrationskursen, ausgeschlossen war und keinen oder nur einen nachrangigen Zugang zu SGB-Leistungen hat.

 

Aus dem Programm „Gemeinsam klappt’s“ hat der Rhein-Kreis Neuss aufgrund der Flüchtlingszahlen mit Duldung (pro 100 geduldete geflüchtete Menschen im Alter von 18 bis einschließlich 27 Jahren wird eine Stelle gefördert), Anspruch auf drei Teilhabemanagerinnen /Teilhabemanager (Förderbaustein 6).

Teilhabemanagerinnen und -manager befassen sich primär mit der Zielgruppe der geduldeten und sekundär mit den gestatteten 18- bis 27-jährigen jungen Geflüchteten. Sie haben unter anderem die Aufgaben einer quantitativen und qualitativen Erfassung und einer Angebots- und Bedarfsanalyse der Zielgruppe im Hinblick auf Integration in Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung. Sie führen ein klassisches Case-Management als rechtskreisübergreifende Einzelfallberatung durch und vermitteln an die jeweils zuständige Stelle und in die einzelnen Förderbausteine entsprechend der lebenslagenbezogenen Bedarfe der Zielgruppe. Sie sollen Ausbildungsmotivation und Ausbildungsfähigkeit herstellen und Wege der persönlichen Qualifizierung, Ausbildung und Beschäftigung aufzeigen. Bei Personen, die von einer KOMM-Struktur nicht angesprochen werden, können sie aufsuchende Sozialarbeit leisten.

 

Mit Datum vom 28.02.2020 hat der Rhein-Kreis Neuss fristgerecht den Antrag auf Teilhabemanagement bei der Bewilligungsbehörde eingereicht. Der entsprechende Bewilligungsbescheid vom 22.05.2020 ist dem Rhein-Kreis Neuss postalisch am 02.06.2020 zugegangen. Durchführungszeitraum ist, da ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt und eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns bewilligt wurde, die Zeit vom 04.03.2020 bis zum 31.12.2021.

 

Zwischenzeitlich konnten nach entsprechenden Ausschreibungsverfahren zwei Stellen Teilhabemanagement zum 01.05.2020 besetzt werden. Da der Bewerber für die dritte Stelle kurzfristig wieder abgesagt hat, musste ein erneutes Bewerbungsverfahren für die Besetzung dieser Stelle angestrengt werden. Für die dritte und letzte Stelle konnte am 04.09.2020 eine Bewerberin gewonnen werden, sie wird am 15.09.2020 ihren Dienst antreten. Anstellungsträger für die Teilhabemanagement-Stellen ist die gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft (bfg) Rhein-Kreis Neuss, mit der das KI als geschäftsführende Stelle kooperiert und an die ein entsprechender Weiterleitungsbescheid über die Fördermittel ergangen ist.

 

Als geschäftsführende Stelle bereitet das KI den Einsatz der Teilhabemanagerinnen und

-manager vor und koordiniert ihn. Dabei hat das KI die fachliche Verantwortung und die Weisungsbefugnis, es begleitet und koordiniert das Teilhabemanagement im Verlauf des Programms und stellt eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die Weiterleitung der Fördermittel sicher. Die Teilhabemanagerinnen und -manager nehmen an einem regelmäßigen Austausch teil und berichten der geschäftsführenden Stelle im KI sowie der eingerichteten Bündniskerngruppe und weiteren Gremien über aktuelle Entwicklungen und Zwischenstände, Ergebnisse von Arbeits- und Angebotsanalysen und konkrete Arbeitsergebnisse. Sie sind verpflichtet, die vom MKFFI und vom MAGS bereitgestellte Online-Datenbank und Excel-Datenbank zu nutzen. Ein entsprechendes Programm-Monitoring ist Pflicht.

 

Unter den zwei zum 01.05.2020 besetzten Stellen befindet sich mit einer halben Stelle auch die sog. “Zentrale Stelle“ Teilhabemanagement. Diese nimmt kreisweit drei wesentliche Funktionen wahr:

 

1.    Das Anlegen von Teilnehmenden, Teilhabemanagerinnen bzw. Teilhabemanagern und Kooperationspartnern im Datenbanksystem

2.    Die Zuweisung der Teilnehmenden zur/m jeweils zuständigen Teilhabemanagerin bzw. Teilhabemanager, zu Kooperationspartnern und Förderbausteinen

3.    Die Erfassung von Basismerkmalen der Teilnehmenden

 

Mit dem Aufgabenzuschnitt der Zentralen Stelle soll sichergestellt werden, dass Doppelerfassungen von Teilnehmenden vermieden werden. Sowohl die erstmalige Aufnahme der Zielgruppe in die Landesinitiative als auch die spätere Zuweisung in die Förderbausteine können nur über die Zentrale Stelle erfolgen. Der Zugang zu den Teilnehmenden erfolgt unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen jeweils über Absprachen zwischen den kreisangehörigen Kommunen, der Ausländerbehörde und dem KI.

 

Das Teilhabemanagement für die Kommunen Grevenbroich, Jüchen und Rommerskirchen hat Frau Afra Kamm übernommen, ebenso die Aufgaben der „Zentralen Stelle“. Standort ist Grevenbroich. Für die Kommunen Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch und Neuss hat Frau Anna Thies das Teilhabemanagement übernommen. Standort ist Neuss. Das Teilhabemanagement in Dormagen wird zurzeit stellvertretend von Frau Kamm mit ausgeübt. Die dritte Stelle Teilhabemanagement wird voraussichtlich ab dem 15.09.2020 mit einer halben Stelle am Standort Dormagen tätig sein und mit der restlichen Arbeitszeit am Standort Neuss. Zwischenzeitlich wurde vom KI ein Info-Flyer zum Förderprogramm entwickelt, der diesem TOP als Anlage beigefügt ist. Entsprechende mehrsprachige Flyer sind zurzeit in Arbeit.

 

Neben dem Teilhabemanagement (Förderbaustein 6) werden über die Landesinitiative „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ vom Land entsprechende Maßnahmen-Förderbausteine für die Zielgruppe der jungen geduldeten und gestatteten 18 bis 17-jährigen Zuwanderer zur Verfügung gestellt.

 

Die Förderbausteine sind wie folgt bezeichnet:

 

1.    Coaching

2.    Berufsbegleitende Qualifizierung und/ oder Sprachförderung

3.    Nachträglicher Erwerb des Hauptschulabschlusses

4.    Schul- ausbildungs- und berufsvorbereitende Kurse sowie Teilhabe an Jugendintegrationskursen

 

Die Beantragung der Förderbausteine hatte sich entsprechend verzögert, weil die ursprünglich für den Sommer 2019 geplante Flörderrichtlinie zum Landesprogramm erst vor Weihnachten veröffentlicht wurde. Um eine Information und Abstimmung mit den kreisangehörigen Kommunen und den Akteuren vor Ort herbeizuführen, hat am 29.01.2020 eine weitere Bündniskerngruppensitzung stattgefunden.

 

Im Vorfeld zu dieser Bündniskerngruppensitzung waren die kreisangehörigen Kommunen und Akteure vom KI gebeten worden, bereits konkrete Bedarfe vor Ort zu benennen und erste Maßnahmenideen zu entwickeln. Diese wurden zusammen mit den Ergebnissen der vom KI durchgeführten und ausgewerteten Angebots- und Bedarfsanalyse in die Bündniskerngruppensitzung am 29.01.2020 eingebracht und diskutiert.

 

Die geschäftsführende Stelle musste für die Förderbausteine 1 bis 4 des Programms „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ einen gesammelten Antrag für alle Akteure im gesamten Rhein-Kreis Neuss stellen. Zuwendungsempfänger ist der Rhein-Kreis Neuss. Die Zuwendung kann an Drittempfänger einmalig weitergeleitet werden.

Die Antragstellung erfolgte fristgerecht zum 31.03.2020. Am 01.04.2020 wurde eine Ausnahme vom Verbot des vorzeitigen Maßnahmenbeginns von der Bezirksregierung Arnsberg ausgesprochen.

 

In einer im Rahmen der Corona-Pandemie am 20.05.2020 durchgeführten Telefonkonferenz mit Vertretern des MKFFI, des MAGS, der LaKI, der G.I.B., der Bezirksregierung Arnsberg und den antragstellenden Kommunen (hier u.a. 50.5 KI) wurde den Kommunen mitgeteilt, dass sich die Bewilligung aufgrund der Corona-Pandemie und aufgrund des bisher fehlenden Mittelbewirtschaftungserlasses des Landes bis in den Juni hinziehen werde.

 

Auf Nachfrage des KI am 22.06.2020 wurde von Seiten der Bewilligungsbehörde mitgeteilt, dass die Zuwendungsbescheide noch nicht erstellt werden könnten, da sich diese noch im Fachverfahren befänden. Aufgrund dieser Tatsache musste die vom KI für den 24.06.2020 bereits vorbereitete Sitzung des ersten Arbeitsbündnisses mit den die Bausteine ausführenden Maßnahmeträgern leider abgesagt werden, da der Austausch und die vorgesehene Besprechung der Maßnahmenkoordinierung ohne Bewilligungsbescheid wenig Sinn machte.

 

Auf eine Anfrage des MAGS am 11.08.2020, wie die Umsetzung des Bausteines 3 funktioniere, antwortete das KI, dass der Rhein-Kreis Neuss hierzu noch keine Aussagen machen könne, da der Zuwendungsbescheid auf den Antrag vom 31.03.2020 immer noch ausstehe und aus diesem Grunde mit der Umsetzung des Bausteines 3 noch nicht begonnen wurde. Eine Nachfrage des KI bei der Bewilligungsbehörde, ob eventuell fehlende Unterlagen der Bewilligung im Wege ständen, wurde dahingehend beantwortet, dass das KI Rhein-Kreis Neuss nicht auf der Liste der Antragsteller stehe, bei denen noch Unterlagen nachgefordert werden müssten. Am 19.08.2020 wurde dann doch um eine nähere Aufschlüsselung zweier Posten aus dem Antrag gebeten, dies wurde vom KI umgehend am 20.08.2020 beantwortet.

 

Zurzeit (Stand: 04.09.2020) liegt der Zuwendungsbescheid immer noch nicht vor. Sobald dieser vorliegt, werden der Austausch und die Abstimmung mit den Maßnahmeträgern nachgeholt. Da die meisten Maßnahmeträger nicht ohne entsprechenden Zuwendungs- bzw. Weiterleitungsbescheid mit den Maßnahmen starten wollten, werden sich etliche Starttermine entsprechend verschieben und müssen neu abgestimmt werden. Die Änderungen zum Erstantrag sind sodann an die Bewilligungsbehörde weiterzumelden.

 

Alle Förderbausteine zu den Landesinitiativen „Gemeinsam klappt’s“/“Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ werden vom Land in Form einer Anteilsfinanzierung in Höhe von bis zu 80 Prozent als Projektförderung gewährt, d.h., es ist ein Eigenanteil von mindestens 20 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben zu erbringen. Ein Teil dieses Eigenanteils kann über die Integrationspauschale nach § 14 c TintG finanziert werden. Eine Corona-bedingte Verschiebung des Zeitraumes der Mittelübernahme, bedingt durch spätere Starttermine, ist vorgesehen. Auf die Berichterstattung im Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.06.2020 zur Verwendung der Integrationspauschale wird hingewiesen.