Sachverhalt:
Angesichts der COVID-19-Pandemie
gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe der „Richtlinie über die
Förderung von digitalen Sofortausstattungen“ (RdErl. d. Ministeriums für Schule
und Bildung vom 21. Juli 2020-411) für die digitale Bildungsinfrastruktur durch
eine digitale Sofortausstattung an Schulen und in Regionen Nordrhein-Westfalens
auf Basis der Zusatzvereinbarung zur Verwaltungsvereinbarung „DigitalPakt
Schule 2019 bis 2024“ zwischen dem Bund und den Ländern vom 14. Mai 2020. Die Förderrichtlinie
ist als Anlage beigefügt.
Ziel ist es, die Versorgung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten, soweit hierzu ein besonderer Bedarf zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte aus Sicht der Schulen bzw. Schulträger besteht, sowie die Ausstattung von Schulen zur Erstellung professioneller Online-Lehrangebote zu verbessern.
Folgende Maßnahmen sollen gefördert
werden:
·
Anschaffung
von schulgebundenen mobilen Endgeräten (Laptops, Notebooks und Tablets mit
Ausnahme von Smartphones) für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf zum Ausgleich
sozialer Ungleichgewichte einschließlich der Inbetriebnahme sowie für den
Einsatz des erforderlichen Zubehörs
- Ausstattung der Schulen für die Erstellung professioneller Online-Lehrangebote. Förderfähig sind benötigte technische Werkzeuge, mit denen Medien für digitale Unterrichtsformen gestaltet werden können, sowie die hierzu notwendige Software
Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 26. August 2020 der Beschaffung von mobilen Endgeräten für bedürftige Schülerinnen und Schüler sowie allen Lehrkräften an den Kreisschulen im Rahmen eines Dringlichkeitsbeschlusses gemäß §§ 50 Absatz 3 KrONRW, 83 GO NRW zugestimmt und eine außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.082.532,10 Euro genehmigt. Von dem Gesamtbetrag werden 739.543,92 Euro durch Fördermittel des Landes gedeckt, so dass 342.988,18 Euro aus dem Kreishaushalt finanziert werden müssen.
Die Mittel sollen an alle Schulen in der Trägerschaft des Rhein-Kreises Neuss verteilt werden. Wie viele Schülerinnen und Schüler an jeder Schule mobile Endgeräte erhalten und welche Schule in welcher Höhe Fördermittel erhält, ist nach jetzigem Stand noch nicht absehbar. Für die Verteilung der Mittel und das entsprechende Verfahren hat der Rhein-Kreis Neuss eine Vergaberichtlinie erstellt.
Mit Rundverfügung Nr. 13/2020 vom 15. Mai 2020 hat der Rhein-Kreis Neuss die Finanzierung digitaler Endgeräte für schulpflichtige Kinder in der Sozialhilfe nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) in Form eines nicht rückzahlbaren Darlehens gemäß § 37 SGB XII ermöglicht. Hierdurch sollte bedürftigen Kindern möglichst frühzeitig während teilweise noch pandemiebedingter Schließungen von Schulen das Home-Schooling ermöglicht werden. Mit dem DigitalPakt Schule entfällt indes aus Rechtsgründen die Möglichkeit.