Betreff
Wahl von zwei Mitgliedern in die Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk im Rhein-Kreis Neuss e.V.
Vorlage
IV/4122/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss benennt die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern nach § 62 Abs. 1 Ziffer 4 LMG NRW in der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk im Rhein-Kreis Neuss e.V.:

 

 

 

 

 

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Sachverhalt:

 

Der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss ist durch zwei benannte Mitglieder in der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk im Rhein-Kreis Neuss e.V. gemäß § 62 Abs. 1 Satz 4 Landesmediengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (LMG NRW) vertreten. Nach § 63 Abs. 1 Landesmediengesetz NRW müssen diese Mitglieder durch den Kreistag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl (d’Hondtsches Höchstzahlverfahren) gewählt werden.

Die Mitglieder werden für sechs Jahre bestimmt.

 

In der Sitzung vom 18.06.2014 wurden Frau Petra Schoppe und Herr Reinhard Rehse vom Kreistag zum Mitglied in der Veranstaltergemeinschaft Lokaler Rundfunk im Rhein-Kreis Neuss e.V. nach § 62 Abs. 1 Ziffer 4 Landesmediengesetzt NRW (LMG NRW) benannt.

Die Amtszeit der Benannten endet nunmehr und der Kreistag muss zwei neue Mitglieder benennen. Bei der Benennung ist insbesondere darauf zu achten,

 

-       dass ebenso viele Frauen wie Männer benannt werden,

-       die Mitglieder im Verbreitungsgebiet ihre Wohnung oder ihren ständigen Aufenthalt haben.

 

Eine erneute Bestimmung der Mitglieder ist zulässig. Nach Mitgliedschaft in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden soll ein Wechsel vorgenommen werden.


Die Mitglieder müssen dem Kreistag selbst nicht angehören.

 

Auszüge der einschlägigen Gesetzestexte sind anliegend beigefügt.