Betreff
Digitale Schulausstattung
Vorlage
40/4130/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Ausgangslage

In seiner Sitzung am 18.06.2020 hat der Schulausschuss über die Digitalisierung der Schulen und die Umsetzung der Investitionsprogramme für die Schulen des Rhein-Kreises Neuss beraten.

 

Die Verwaltung wurde gebeten, die weiteren Verwendungsmöglichkeiten des Minicomputers Raspberry Pi innerhalb der ausgearbeiteten Strategien zu prüfen und zur nächsten Sitzung des Schulausschusses einen Bericht zur Überprüfung und ggf. Nachsteuerung der digitalen Schulausstattung vorzulegen.

 

Raspberry Pi

 

Am BBZ Neuss-Hammfeld (Berufskolleg für Technik und Informatik-BTI) wird der Raspberry Pi mit Erfolg bei einigen technischen Bildungsgängen eingesetzt (s. die Präsentation im Schulausschuss am 05.11.2019).

 

Die anderen BBZ sehen für den Raspberry Pi insbesondere für die kaufmännischen, pädagogischen und dienstleistungsbezogenen Bildungsgänge keine Einsatzmöglichkeiten. 

 

Die IT-Abteilung ZS 4 nimmt zum Einsatz von Raspberry Pis wie folgt Stellung:

 

„Der Einsatz der Raspberry Pi wurde vom BTI für den dortigen Einsatz vorgeschlagen. Seitens ZS4 wird die Idee in den vom BTI angedachten Szenarien unterstützt. Weiterhin kann der Raspberry Pi in der Schulinfrastruktur die vorhandenen Windows-PCs ersetzen.

 

Die Raspberry Pi eignen sich als Ersatz für einen PC im Citrix-Umfeld, welches aktuell in allen Kreisschulen aufgebaut wird. Monitor, Tastatur und Maus sind, wie bei jedem gewöhnlichen PC, ebenfalls bereitzustellen. Als Ersatz für mobile Endgeräte sind sie nur bedingt einsetzbar. (...)

 

Durch die Fördermaßnahmen des Landes eröffnet sich nunmehr die Möglichkeit, für alle bedürftigen Schüler mobile Endgeräte bereitzustellen. Raspberry Pi sind nicht förderfähig.

(...)

 

Sollten Schülerinnen und Schüler bereits über einen eigenen Raspberry PI verfügen, können diese im Sinne des BYOD ebenfalls eingebunden werden.“

 

Überprüfung der digitalen Schulausstattung

 

Mit der Bereitstellung zusätzlicher Fördermittel zur Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte sowie für bedürftige Schülerinnen und Schüler hat sich die Frage der Überprüfung und Nachsteuerung aus Sicht der Verwaltung erledigt (s. TOP 6).