Betreff
Beschaffung mobiler Endgeräte für Lehrkräfte sowie für bedürftige Schülerinnen und Schüler
Vorlage
40/4139/XVI/2020
Art
Bericht

Beschlussvorschlag:

Der Schulausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


Sachverhalt:

Als wegen der Covid-19-Pandemie im Frühjahr 2020 der Präsenzunterricht an den Schulen durch Lernen auf Distanz ersetzt werden musste, hat sich gezeigt, dass Lehrkräfte in hohem Maße auf die Nutzung ihrer privaten digitalen Endgeräte angewiesen waren und bedürftige Schülerinnen und Schüler häufig nicht über geeignete mobile Endgeräte verfügten.

 

Das Land NRW fördert daher – zum Teil mit Bundesmitteln aus dem Digitalpakt – die Beschaffung von mobilen Endgeräten für Lehrkräfte sowie für bedürftige Schülerinnen und Schüler durch die Schulträger.

 

Der Rhein-Kreis Neuss wird sich an der Ausstattungsoffensive beteiligen und die Fördermittel in Anspruch nehmen. Einen entsprechenden Dringlichkeitsbeschluss hat der Kreisausschuss in seiner Sitzung am 26.08.2020 gefasst (s. Anlage).

 

Die förderfähigen Kosten sind auf 500,00 € pro Gerät beschränkt. Die Kosten für die Endgeräte der Lehrkräfte trägt das Land in voller Höhe. 10% der Kosten für die Endgeräte der bedürftigen Schülerinnen und Schüler übernehmen die Schulträger.

 

Insgesamt sollen beschafft werden:

 

1043 Endgeräte für bedürftige Schülerinnen und Schüler (549 Notebooks für Schülerinnen und Schüler an Berufskollegs, 493 iPads für Schülerinnen und Schüler an Förderschulen)

 

543 Endgeräte für Lehrkräfte (262 Convertibles für Lehrkräfte an Berufskollegs, 281 iPads für Lehrkräfte an Förderschulen).

 

Alle Endgeräte bleiben im Eigentum des Schulträgers. Sowohl an die Lehrkräfte als auch an die Schülerinnen und Schüler werden die Geräte lediglich ausgeliehen.