- Sachstandsbericht
Sachverhalt:
Zur erleichterten zeitlichen Einordnung der
zurückliegenden Verfahrensschritte nachfolgend ein kurzer Abriss des
Anhörungsverfahrens für den Zeitraum ab 2018:
Im Jahre 2018 war das im Jahre 2006 eingeleitete
und 2008 ruhend gestellte Planfeststellungsverfahren zum o. a.
Straßenbauvorhaben mit der Vorlage des Entwurfs eines Deckblattes fortgeführt
worden.
Die Offenlage der Planfeststellungsunterlagen
erfolgte in den Standortkommunen Neuss und Dormagen in der Zeit vom 09.05.2019
– 11.06.2019.
Die Frist zum Erheben von Einwendungen der
betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange endete
mit Ablauf des 11.07.2019.
Trotz nachwirkender Beeinträchtigung durch die
Corona-Pandemie wurde die Vielzahl (ca. 160) der tlw. unter juristischer
Mithilfe verfassten Einwendungen kreisseits ebenso substantiiert wie zügig
bearbeitet, so dass am 15.04.2020 die mehrere hundert Seiten umfassende Synopse
und eine separate gutachterliche Stellungnahme der vom Rhein-Kreis Neuss beauftragten
Verwaltungsrechtskanzlei zu den Einwendungen der Planfeststellungsbehörde
übergeben werden konnten.
In der Synopse und der gutachterlichen
Stellungnahme wurde nach eingehender fachlicher Prüfung eine – zu einzelnen
Themenblöcken zusammengefasste – rechtliche Würdigung sämtlicher Einwendungen
vorgenommen und jeweils ein Vorschlag zur Gegenäußerung formuliert.
Nach Prüfung dieser eingereichten Unterlagen hat die
Bezirksregierung mit Schreiben vom 20.05.2020 dem Rhein-Kreis Neuss als
Vorhabenträger der geplanten Straßenbaumaßnahme mitgeteilt, dass sie eine
Überarbeitung der Synopse zur Vorbereitung des Erörterungstermines und im
Vorfeld hierzu eine erneute Offenlage für erforderlich hält. Unter anderem wird
gefordert bzw. angeregt, zu verschiedenen Punkten Gutachten zu ergänzen bzw. zu
erstellen, Grunderwerbe vorgreifend zu tätigen, bautechnische Änderungen zu
prüfen.
Zudem wird in Frage gestellt, dass – aufgrund der
Vielzahl an angeblich offenen Fragen – überhaupt Entscheidungsreife gegeben
bzw. kurzfristig herstellbar ist.
Dieser von der Bezirksregierung vertretenen
Rechtsauffassung hat die Verwaltung nachdrücklich widersprochen, zugleich
jedoch die Bereitschaft zur fortgesetzten wechselseitigen Abstimmung
bekräftigt.
Zur Mehrheit der offenen Fragen und bis dato
strittigen Fragen konnte zwischenzeitlich Einigkeit hergestellt werden Die
hiernach noch verbliebenen Punkte werden derzeit von der Verwaltung in
Zusammenarbeit mit den Fachgutachtern bewertet und erforderlichenfalls überarbeitet
bzw. ergänzt.
Kreisseits wird überdies die Auffassung vertreten,
dass die Einholung weiterer Gutachten und insbesondere eine erneute Offenlage
der Planunterlagen eine längere, nicht absehbare Verzögerung des
Planfeststellungsverfahrens zur Folge hätten.
Der mit Sichtvermerk genehmigte RE-Vorentwurf des
BMVI, datiert vom 24.04.2020, liegt dem Rhein-Kreis Neuss und der
Bezirksregierung seit Anfang Mai 2020 ebenfalls vor, sodass auch diese wichtige
Voraussetzung erfüllt ist und den diesbezüglich eingegangenen Einwendungen
damit die Grundlage entzogen wurde.
Im Interesse einer zügigen Fortführung des
Planfeststellungsverfahrens zum geplanten Neubau der Anschlussstelle Delrath an
der A 57 einschließlich Verbindungsstraße K 33n sollte zeitnah ein Erörterungstermin
festgelegt werden.
Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck daran, die
überarbeiteten bzw. ergänzten Unterlagen mit einer entsprechenden Bewertung
schnellstmöglich in Düsseldorf vorzulegen.
Im Anschluss an eine am 01.09.2020 auf
Arbeitsebene im Verkehrsdezernat der Bezirksregierung stattgefundene
Besprechung hat der Landrat den zuvor beschriebenen Standpunkt des Kreises
nochmals schriftlich gegenüber der Regierungspräsidentin verdeutlicht und auf
eine baldige Anberaumung des Erörterungstermins gedrängt.
Erklärtes Ziel hierbei sollte es – so der Tenor seines Schreibens – nachfolgend sein, die Eingaben und Einwendungen mit den Betroffenen objektiv und in der gebotenen Transparenz zu erörtern und nach Möglichkeit vorgetragene Bedenken zu entkräften und Einvernehmen mit den Betroffenen zu erzielen.