Betreff
Wahl des Wahlprüfungsausschusses
Vorlage
32/4151/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.       Der Kreistag beschließt, ____Mitglieder und eine gleiche Anzahl stellvertretender Mitglieder in den Wahlprüfungsausschuss zu wählen.

2.       Der Kreistag nimmt zur Kenntnis, dass die Kreistagsfraktionen sich – ohne Widerspruch/mit dem Widerspruch von weniger als einem Fünftel der Kreistagsmitglieder – dahingehend geeinigt haben, dass die ____ Fraktion den/die Vorsitzende(n) und die ____Fraktion den/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) des Wahlprüfungsausschusses bestimmt.

3.       Der Kreistag beschließt, folgende Kreistagsmitglieder bzw. sachkundigen Bürger(innen) zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses zu bestellen:

 

          Lfd. Nummer           Mitglied                   Stellvertreter(in)                 Fraktion

          1.

          2.

          3.

          usw.

 

4.       Von der _____Fraktion wird zum/zur Ausschussvorsitzenden benannt:

          Von der _____Fraktion wird zum/zur stellv. Ausschussvorsitzenden benannt:

 


Sachverhalt:

Gemäß § 40 Absatz 1 Kommunalwahlgesetz NRW hat der neu gewählte Kreistag einen Wahlprüfungsausschuss zu bestellen, der die gegen die Gültigkeit der Wahl erhobenen Einsprüche sowie die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen zu prüfen hat.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach den Vorgaben des § 41 Absatz 3 und Absatz 5 der Kreisordnung NRW.

 

Die Bestimmung des/der Ausschussvorsitzenden erfolgt gemäß § 41 Absatz 7 Kreisordnung NRW.

 

Der Wahlprüfungsausschuss der Wahlperiode 2014 bis 2020 bestand einschließlich des Vorsitzenden aus 13 Personen.