Betreff
Wahl der Mitglieder des Kuratoriums im Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt Rhein-Kreis Neuss e. V. (NUN)
Vorlage
68/4155/XVI/2020
Aktenzeichen
68.4-13.00
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, die nachfolgend aufgeführten Personen zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Kuratoriums für das Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt Kreis Neuss e.V. zu bestellen:



 

Mitglied

Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

Landrat Petrauschke

(§ 113 GO/§ 26 KrO NRW)

Amtsleiter Norbert Clever

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 

7.

 

 

 

8.

 

 

 

9.

 

 

 

10.

 

 

 

11.

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist neben den Städten Grevenbroich, Dormagen, Meerbusch, Kaarst und Korschenbroich, den Gemeinden Jüchen und Rommerskirchen, der Westnetz GmbH, der RWE Power AG, der EGN mbH, der Hydro Aluminium Rolled Products GmbH, der Kreisbauernschaft, der Kreisjägerschaft, der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. und dem Naturschutzbund Deutschland e.V. Mitglied im Gemeinschaftswerk Natur und Umwelt Rhein-Kreis Neuss e.V. (nun).

Vorsitzender des Gemeinschaftswerkes ist derzeit Herr Dezernent Mankowsky, stellv. Vorsitzender der Leiter des Regionalzentrums Neuss der Westnetz GmbH, Herr Walkiewicz.

Nach § 12 der Satzung des nun besitzt der Verein ein Kuratorium. Dessen 11 Mitglieder werden nach § 20 der Satzung vom Kreistag aus seiner Mitte nach den Grundsätzen des d´Hondt´schen Verfahrens gewählt. Die Amtszeit entspricht den Wahlperioden des Kreistages.

Nach § 26 Abs. 5 der Kreisordnung i. V. m. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung muss im Kuratorium der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Beamter oder Angestellter des Kreises vertreten sein.

 

In der XVI. Wahlperiode gehörten dem nun-Kuratorium unter dem Vorsitz des Kreistagsabgeordneten Bäumken (Stellv. Vorsitzende: Kreistagsabgeordnete Hugo-Wissemann) zuletzt folgende Mitglieder an:

Lfd. Nr.       Mitglied                                                Stellvertreter

1.     Landrat Petrauschke                                             Amtsleiter Clever

2.     KTA Jung                                                             KTA Gand

3.     KTA Bäumken (Vors.)                                           KTA Graf v. Nesselrode

4.     KTA Wappenschmidt                                             KTA Moritz

5.     KTA Drießen                                                        KTA Ehms

6.     KTA Beyen                                                          KTA Schnitzler

7.     KTA Hugo-Wissemann (Stv. Vors.)                         KTA Rehse

8.     NN                                                                      KTA Stupp

9.     KTA Buers                                                           KTA Fischer

10.  KTA Michael-Fränzel                                             KTA Fayaz

11.  KTA Tressel                                                         KTA Kell

 

Mit Ablauf der XVI. Wahlperiode scheiden die Kuratoriumsmitglieder aus ihrer Funktion aus. Es ist daher die Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des nun-Kuratoriums für die XVII. Wahlperiode des Kreistages erforderlich.

Der Kreistag wird um Vollzug der Wahlhandlung gebeten. Entsprechend dem Verfahren bei der Bildung von Ausschüssen kann die Wahl bei einvernehmlicher Annahme der Vorschläge der Fraktionen durch einstimmigen Beschluss erfolgen.

Der Landrat schlägt als seinen Stellvertreter i. S. d. Funktion nach § 26 Abs. 5 der Kreisordnung i. V. m. § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung Herrn Norbert Clever, Leiter des Amtes für Umweltschutz (68) vor.