Betreff
Wahl von Vertretern für die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V.
Vorlage
68/4157/XVI/2020
Aktenzeichen
68.2-09/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt, folgende Vertreter in die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. zu bestellen:

 

Lfd. Nr.

Vertreter in der Mitgliederversammlung

Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

Landrat Petrauschke

(§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW)

Dezernent Mankowsky

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist Mitglied des Vereins zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. Gemäß § 3 Abs. 1 der Satzung des Vereins entsenden die Vereinsmitglieder je angefangene 100.000 Einwohner einen Vertreter in die Mitgliederversammlung. Der Rhein-Kreis Neuss entsendet fünf Vertreter in die Mitgliederversammlung. Die Stimmen können nach § 7 Abs. 1 der Vereinssatzung nur einheitlich abgegeben werden.

Gemäß § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung NRW muss für den Fall einer Entsendung von mehr als einem Mitglied in eine Institution, an der der Kreis beteiligt ist, jeweils der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen.