Betreff
Förderung des Neubaus der Kindertageseinrichtung der Stadt Jüchen auf der Gartenstraße in Hochneukirch
Vorlage
51/4160/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

     I.        Der Stadt Jüchen wird auf der Grundlage der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen

 

o   zu den anerkennungsfähigen Bau- und Einrichtungskosten für die Errichtung einer Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen, die auch für die Betreuung für Kinder unter drei Jahren geeignet sind, auf der Gartenstraße in Jüchen,  ein Zuschuss in Höhe von bis zu 1.880.000,00 € zu anerkennungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von 3.760.000,00 € gewährt.

 

   II.        Gewährte Bundes- oder Landesmittel für den U3-Ausbau reduzieren den Kreiszuschuss gemäß der o.a. Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013.

 III.        Die Fördermittel werden zu 35 % mit Baubeginn, zu 35 % nach Rohbauerstellung und zu   30 % nach Fertigstellung ausgezahlt.

  IV.        Die Zweckbindung für die Inneneinrichtung beträgt 10 Jahre und 30 Jahre für die Baumaßnahme.

Die Mittel sind im Haushalt 2021/22 im Produktplan 060 361 010 eingeplant und stehen vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltes zur Verfügung.

 

 


Sachverhalt:

 

I. Bedarf

Um den Verpflichtungen aus § 24 SGB VIII, (jedes Kind hat mit Vollendung des 3. Lebensjahres einen Anspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung und mit Vollendung des ersten Lebensjahres in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege) gerecht zu werden, müssen in der Stadt Jüchen zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Betreuung von Kindern unter und über drei Jahren geschaffen werden.

Die Stadt Jüchen plant in enger Abstimmung mit dem Kreisjugendamt auf der Gartenstraße in Hochneukirch, eine Kindertageseinrichtung mit fünf Gruppen zu errichten. Die Gruppen sind grundsätzlich für die Betreuung von Kinder über und unter drei Jahren geeignet, wie auch für Kinder mit Behinderungen.

Die Bauplanungen sind mit dem Kreis- und Landesjugendamt abgestimmt worden.

 

Derzeit ist aufgrund des großen Bedarfs bereits eine Gruppe als Provisorium im Montessori Kinderhaus auf der Bahnstraße in Otzenrath in Betrieb.

 

Gründe für den zusätzlichen Bedarf:

 

Ø  Wie der vorgelegten Bedarfsplanung aus der Sitzung des Kreisjugendhilfeausschusses vom 19.02.2020 zu entnehmen ist, werden bereits im laufenden Kindergartenjahr zusätzliche Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen benötigt.

Ø  Die Stadt Jüchen hat dem Kreisjugendamt frühzeitig im Rahmen der regelmäßigen Planungsgesprächen mitgeteilt, dass im Bereich Hochneukirch, Otzenrath und Holz ca.150 Wohneinheiten entstehen werden, dadurch wird ein zusätzlicher Bedarf an Plätzen in Kindertageseinrichtungen entstehen.

Ø  Zuzüge in bestehenden Wohnungsbestand (Generationenwechsel) erhöhen den Bedarf.

Ø  Steigende Geburtenzahlen und eine steigende Geburtenrate machen zusätzliche Betreuungsplätze notwendig.

Ø  Der Bedarf im Rahmen der U3-Betreuung wird auch zukünftig steigen, infolge dessen werden zusätzliche Plätze für Kinder unter drei Jahren benötigt.

 

II. Finanzierung der Baumaßnahme:

 

Gesamtkosten:                                               3.777.000,00 €

 

Anerkennungsfähige Kosten

für den Zuschuss des Kreisjugendamtes               3.760.000,00 €

 

Zuschuss des Kreisjugendamtes (bis zu 50%)       1.880.000,00€

 

Auf der Grundlage des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 zur Investitionskostenförderung für Kindertageseinrichtungen kann der Stadt Jüchen ein Zuschuss des Kreisjugendamtes in Höhe von bis zu 1.880.000,00 € gewährt werden.

Die Stadt Jüchen hat mit Antrag vom 13.11.2019 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 50 % der anerkennungsfähigen Kosten beantragt.

 

III. Fördermittel des Landes oder Bundes für den U6-Ausbau:

 

Das Land NRW hat für die nächsten Jahren erhebliche Mittel für den U6-Ausbau zur Verfügung gestellt. Diese Mittel stehen projektbezogen zur Verfügung. Für die Baumaßnahme wurde ein entsprechender Antrag gestellt. Die Baumaßnahme kann mit bis zu 2.430.000 € gefördert werden.

Die Fördermittel des Landes oder Bundes werden gegebenenfalls mit dem Kreiszuschuss gemäß der Beschlüsse des Kreisjugendhilfeausschusses vom 06.11.2008 und 16.10.2013 verrechnet.

 

Der Baubeginn ist für Januar 2021 geplant. Die Kindertageseinrichtung soll Ende des Jahres 2021 den Betrieb aufnehmen.