Betreff
Hilfe zur Erziehung – Erziehungsberatungsstellen

Abschluss einer Vereinbarung mit dem Caritasverband Rhein-Kreis Neuss e.V.
Vorlage
51/4161/XVI/2020
Art
Beschlussvorlage

Vorschlag der Verwaltung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass das Kreisjugendamt Neuss mit dem Caritasverband eine Vereinbarung über die Förderung der Erziehungs- und Familienberatungsstellen in Jüchen und Rommerskirchen abschließt.

Die Vereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses, siehe Anlage.

 

Die Mittel sind im Haushalt 2021 unter dem PSP Element 1.100.060.363.011 eingeplant und ersetzen den bisherigen Ansatz einer Bezuschussung in etwa vergleichbarer, nur durch Tarifsteigerungen angepasster Höhe.

 

 


Sachverhalt:

Die Jugendämter als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind nach den rechtlichen Vorgaben des Sozialgesetzbuches Achtes Buch (SGB VIII) gehalten, mit freien Jugendhilfe-Trägern zusammenzuarbeiten, um der Vielfalt der Träger mit unterschiedlichen Werteorientierungen, inhaltlichen Schwerpunkten und verschiedenen Arbeitsformen und –methoden gerecht zu werden.

Nach § 74 SGB VIII sollen die Träger der öffentlichen Jugendhilfe die freiwillige Tätigkeit auf dem Gebiet der Jugendhilfe fördern, wenn der Träger

·         die fachlichen Voraussetzungen erfüllt,

·         die Gewähr für eine zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel bietet,

·         gemeinnützige Ziele verfolgt

·         eine angemessene Eigenleistung erbringt und

·         die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bietet.

 

Der Caritasverband  Rhein-Kreis Neuss e. V. betreibt u. a. je eine Erziehungs- und Familienberatungsstelle in Jüchen und Rommerskirchen.

Bei der Erziehungsberatung handelt es sich um eine Aufgabe der Hilfe zur Erziehung nach § 28 SGB VIII, der vorgibt, dass Erziehungsberatungsstellen jungen Menschen und deren Eltern oder anderen Erziehungsberechtigten u. a. bei der Klärung und Bewältigung einzelfall- bzw. familienbezogener Probleme, auch durch Trennung und Scheidung, Hilfestellung anbieten und mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze erarbeiten sollen.  

 

Das Jugendamt des Rhein-Kreises Neuss bezuschusst seit über 30 Jahren die wichtige Arbeit der Erziehungsberatungsstellen u. a. des Caritasverbandes nach den jeweils gültigen Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses. Die Höhe des bisherigen Zuschusses lag zuletzt bei 89.000 €.

Zwischen dem Kreisjugendamt und dem Caritasverband bestand und besteht eine enge und gute fachliche Kooperation.

 

Der Träger hat dieses Jahr erneut darauf hingewiesen, dass wegen der Steigerungen der Betriebs- und hier insbesondere der Personalkosten die bisher gezahlten Zuschüsse für den Betrieb der beiden Beratungsstellen dauerhaft nicht auskömmlich sind. Personalkosteneinsparungen zur Reduzierung der laufenden Kosten in der Erziehungsberatungsstelle sind nicht möglich. Nach den Richtlinien des Landes NRW ist eine Förderung der Beratungsstelle von dort nur möglich, wenn mindestens 3 Vollzeitstellen für Fachkräfte mit den entsprechend geforderten Qualifikationen (Psychologe, Sozialarbeiter bzw. -pädagoge oder Heilpädagoge und Kinder- und Jugendlichen- oder Familientherapeut) vorgehalten werden. Bei ausbleibender Landesförderung könnte der Betrieb der Erziehungsberatungsstelle nicht mehr aufrechterhalten werden.

 

Die im SGB VIII rechtlich festgeschriebenen Qualitätsstandards fordern konkrete Formen der Zusammenarbeit. Eine Bezuschussung auf Grund von Einzelbeschlüssen ist nicht mehr zeitgemäß. Vertragliche Vereinbarungen sind der bessere Weg, um konkrete Aufgaben und Leistungen des Trägers sowie die Finanzierung durch das Jugendamt und weitere wichtige Bedingungen schriftlich festzuhalten. Vereinbarungen sorgen für Planungssicherheit bei den Beteiligten und legen verbindliche und verlässliche Standards fest.

 

Im Jahr 2017 hat das Kreisjugendamt gemeinsam mit dem Jugendamt der Stadt Kaarst eine Vereinbarung mit der Diakonie abgeschlossen, nachdem ein entsprechender Beschluss des Jugendhilfeausschusses herbeigeführt wurde.

Der Caritasverband hat in diesem Jahr darum gebeten, auch für ihn die finanzielle Leistung zukünftig durch Vereinbarung zu regeln. Das Jugendamt hat eine solche vorbereitet, sie ist als Anlage beigefügt.

 

Die Vereinbarung wird zunächst für 1 Jahr geschlossen und läuft danach automatisch jeweils ein Jahr weiter, wenn keine der Parteien kündigt, d. h. dass die Zahlungsverpflichtung nicht länger bindend ist als durch einen herbeigeführten, fortbestehenden Beschluss.  

 

Für das Jahr 2021 soll ein vom Kreisjugendamt Neuss zu zahlender Zuschuss in Höhe von 92.500 € vereinbart werden, der durch die Ansätze im Haushalt für das Jahr 2021 zu berücksichtigen ist.

 

Zur Finanzierung der u.a. durch Tarifsteigerungen regelmäßig steigenden Kosten soll eine Dynamisierung des Zuschussbetrages von jährlich 2 % vereinbart werden.