Betreff
Verteilung der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze von Ausschüssen und Gremien
Vorlage
010/0011/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag nimmt folgende Einigung der Kreistagsfraktionen über die Verteilung der Ausschuss- und Gremienvorsitze und stellvertretenden Ausschuss- und Gremienvorsitze - ohne Widerspruch/mit dem Widerspruch von weniger als einem Fünftel der Kreistagsmitglieder -zustimmend zur Kenntnis:

 

Ausschuss/Gremium

Vorsitz

stellv. Vorsitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daneben soll nach Möglichkeit die Vorsitze in folgenden Ausschüssen/Gremien wie folgt besetz werden:

 

Ausschuss/Gremium

Vorsitz

stellv. Vorsitz

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Nach § 41 Absatz 7 KrO NRW sollen sich die Fraktionen des Kreistages über die Verteilung der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze in den Ausschüssen und Gremien, für die § 41 Absatz 7 KrO NRW unmittelbar oder mittelbar Anwendung findet, einigen. Es handelt sich dabei um folgende aufgrund spezialgesetzlicher Bestimmungen zu bildende Ausschüsse und Gremien:

 

1. Wahlprüfungsausschuss

2. Rechnungsprüfungsausschuss

3. Schulausschuss

 

und die für die XVII. Wahlperiode gebildeten freiwilligen Ausschüsse und Gremien.

 

Kommt diese Einigung zustande und wird ihr nicht von einem Fünftel der Kreistagsmitglieder widersprochen, so bestimmen die Fraktionen die Ausschuss- und Gremienvorsitzenden und stellvertretenden Ausschuss- und Gremienvorsitzenden aus der Mitte der den Ausschüssen und Gremien angehörenden Kreistagsmitglieder. (§ 41 Abs. 7 Satz 1 KrO NRW)

 

Für den Fall, dass eine Einigung nicht erzielt wird, regelt § 41 Absatz 7 KrO NRW das weitere Verfahren wie folgt:

 

"Soweit eine Einigung nicht zustande kommt, werden den Fraktionen die Ausschussvorsitze in der Reihenfolge der Höchstzahlen zugeteilt, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen durch 1, 2, 3 usw. ergeben; mehrere Fraktionen können sich zusammenschließen. Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet das Los, das der Landrat zu ziehen hat. Die Fraktionen benennen die Ausschüsse, deren Vorsitz sie beanspruchen, in der Reihenfolge der Höchstzahlen und bestimmen die Vorsitzenden. Scheidet ein Aus­schussvorsitzender während der Wahlzeit aus, bestimmt die Fraktion, der er angehört, ein Kreistagsmitglied zum Nachfolger. Die Sätze 1 bis 5 gelten für stellvertretende Vorsitzende entsprechend."