Beschlussempfehlung:
1. Der Kreistag beschließt, in den Rechnungsprüfungsausschuss …. ordentliche und …. stellvertretende Mitglieder zu wählen.
2. Der Kreistag beschließt, folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestellen mit der Maßgabe, dass die stellvertretenden Ausschussmitglieder jeder Fraktion in der Reihenfolge der nachstehenden Auflistung unter Beachtung des § 28 der Geschäftsordnung des Kreistages zur Vertretung der ordentlichen Ausschussmitglieder ihrer Fraktion berufen sind:
Lfd. Nr. |
Mitglied |
Stellvertreter |
Fraktion/ Gruppe |
1. |
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2. |
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3. |
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… |
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3. Von
der ……………………… Fraktion wird bestimmt zum Ausschuss-/Gremiumsvorsitzenden:
Kreistagsabgeordnete(r): …………………………..
Von der ……………………… Fraktion wird bestimmt
zum stellvertretenden Ausschuss-
/Gremiumsvorsitzenden:
Kreistagsabgeordnete(r): …………………………..
Sachverhalt:
Nach § 53 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 101 GO NRW ist ein Rechnungsprüfungsausschuss zu bilden. Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach § 41 Abs. 5 und § 35 Abs. 3 KrO NRW.
Neben Kreistagsabgeordneten können auch sachkundige Bürger und Einwohner bestellt werden.