Betreff
Schulausschuss
Vorlage
010/0017/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

  1. Der Kreistag beschließt, in den Schulausschuss …. ordentliche und …. stellvertretende Mitglieder zu wählen.

 

  1. Der Kreistag beschließt folgende Kreistagsabgeordnete bzw. sachkundige Bürger zu Mitgliedern bzw. stellvertretenden Mitgliedern des Schulausschusses zu bestellen mit der Maßgabe, dass die stellvertretenden Ausschussmitglieder jeder Fraktion in der Reihenfolge der nachstehenden Auflistung unter Beachtung des § 28 der Geschäftsordnung des Kreistages zur Vertretung der ordentlichen Ausschussmitglieder ihrer Fraktion berufen sind:

Lfd. Nr.

Mitglied

Stellvertreter

Fraktion/

Gruppe

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

  1. Von der          Fraktion wird bestimmt zum Ausschussvorsitzenden:
    Kreistagsabgeordnete(r):              
    Von der         Fraktion wird bestimmt zum stellvertretenden Ausschussvorsitzenden:
    Kreistagsabgeordnete(r):    

 

  1. Der Kreistag beschließt, folgende Geistliche als beratende Mitglieder gemäß § 85 Abs. 2 Satz 2 Schulgesetz zu berufen:

 

          a)       Katholische Kirche

                   Mitglied: Diakon Georg Langer

                   Stellvertreter: Herr Michael Wittenbruch

 

          b)       Evangelische Kirche

                   Mitglied: Pfarrer Ralf Laubert

                   Stellvertreter: Ulrike Albrecht

 


Sachverhalt:

Nach § 85 Schulgesetz ist ein Schulausschuss zu bilden, der sich nach den Vorschriften der kommunalen Verfassungsgesetze zusammensetzt. Je ein von der katholischen und evangelischen Kirche benannte Vertreterin oder benannter Vertreter ist als ständiges Mitglied mit beratender Stimme zu berufen. Außerdem können Vertreterinnen und Vertreter der Schulen zur ständigen Beratung berufen werden.

 

Für die katholische Kirche wurde Herr Diakon Georg Langer, Neuss, benannt. Sein Stellvertreter ist Herr Michael Wittenbruch, Neuss. Die evangelische Kirche hat Herrn Pfarrer Ralf Laubert, Grevenbroich, benannt. Seine Stellvertreterin ist Frau Ulrike Albrecht.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt gemäß § 35 Abs. 3 KrO NRW.