Beschlussempfehlung:
Der
Kreistag bestellt gemäß § 5 Abs. 4 zum Präsidenten der Stiftung Sport
1. |
|
Des
Weiteren wählt der Kreistag nach § 5 Abs. 3 b)
in das Kuratorium:
1. |
|
2. |
|
Sachverhalt:
Gemäß
§ 5 der Satzung der Stiftung Sport setzt sich das Kuratorium wie folgt
zusammen:
2. Den
Vorsitz des Kuratoriums führt ein vom Kreistag zu bestellender Präsident.
3. Dem
Kuratorium gehören neben dem Präsidenten
folgende Mitglieder an:
a) der
Vorsitzende des Sportausschusses des Rhein-Kreises Neuss
b) zwei
weitere Kreistagsabgeordnete oder sachkundige Bürger aus Ausschüssen des Rhein-Kreises Neuss, die vom Kreistag
gewählt werden
c) vier
weitere Mitglieder, die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Neuss aus dessen Mitte
gewählt werden
d) der
Hauptverwaltungsbeamte des Rhein-Kreises Neuss oder ein von ihm benannter
Vertreter
e) ein
Vorstandsmitglied des Kreissportbundes Neuss e.V.
f) ein
Vorstandsmitglied der Sparkasse Neuss
g) ein
Mitglied, das vom Rat der Stadt Neuss gewählt wird.
Zur
Besetzung der Positionen nach 3 c) hatte der Verwaltungsrat der Sparkasse Neuss
dem Kuratorium 1994 empfohlen, die (damalige) Mitgliederzahl von zwei auf vier
zu erhöhen, wobei die zusätzlichen zwei Mitglieder aus dem Gebiet der Stadt
Neuss kommen sollten.
Bisheriger Präsident:
1. |
Dr.
Dieter Welsink (CDU) |
Bisherige Mitglieder Kuratorium:
1. |
Volker
Bäumken (CDU) |
2. |
Klaus
Krützen (SPD) |