Beschlussempfehlung:
Die
Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende
Wahlperiode für nachfolgend genannte Funktionen folgende Personen vorzuschlagen
und zu wählen:
a)
zum Vorsitzenden der - der von der Stadt Neuss
Verbandsversammlung Vorgeschlagene
b)
zum Stellvertreter des Vorsitzenden - Landrat
der Verbandsversammlung Hans-Jürgen
Petrauschke
Sachverhalt:
Nach
§ 6 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes wählt die Verbandsversammlung aus
ihrer Mitte den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter. Sie dürfen nicht der
Vertretung desselben Verbandsmitgliedes angehören.
Für
die laufende Wahlperiode ist der Vorsitzende aus den vor Stadt Neuss entsandten
Verbandsversammlungsmitgliedern zu wählen.