Beschlussempfehlung:
Die
Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende
Wahlperiode für die nachfolgend genannten Funktionen folgende Personen
vorzuschlagen und zu wählen:
a)
zum Beanstandungsbeamten - Landrat
Hans-Jürgen Petrauschke
b)
zum Stellvertreter des - der von der Stadt Neuss
Beanstandungsbeamten Vorgeschlagene
Sachverhalt:
Nach
§ 11 Abs. 3 SpkG muss an der Sitzung des Verwaltungsrates ein
Hauptverwaltungsbeamter, im Vertretungsfall sein Vertreter im Amt teilnehmen,
auch wenn er nicht zum vorsitzenden Mitglied gewählt ist.
Bei
Zweckverbandssparkassen werden der Hauptverwaltungsbeamte und sein
Stellvertreter von der Vertretung des Zweckverbandes aus dem Kreise der
Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder gewählt.
War
bisher ein Hauptverwaltungsbeamter zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates
gewählt, so wurde er auch zum sogenannten Beanstandungsbeamten gewählt.