Betreff
Wahl eines Hauptverwaltungsbeamten und seines Stellvertreters als Beanstandungsbeamte
Vorlage
010/0027/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

 

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, für die laufende Wahlperiode für die nachfolgend genannten Funktionen folgende Personen vorzuschlagen und zu wählen:

 

a)       zum Beanstandungsbeamten                                                           -   Landrat 

                                                                                       Hans-Jürgen Petrauschke

 

b)      zum Stellvertreter des                                              -   der von der Stadt Neuss

         Beanstandungsbeamten                                                           Vorgeschlagene

 


Sachverhalt:

Nach § 11 Abs. 3 SpkG muss an der Sitzung des Verwaltungsrates ein Hauptverwaltungsbeamter, im Vertretungsfall sein Vertreter im Amt teilnehmen, auch wenn er nicht zum vorsitzenden Mitglied gewählt ist.

Bei Zweckverbandssparkassen werden der Hauptverwaltungsbeamte und sein Stellvertreter von der Vertretung des Zweckverbandes aus dem Kreise der Hauptverwaltungsbeamten der Zweckverbandsmitglieder gewählt.

 

War bisher ein Hauptverwaltungsbeamter zum Vorsitzenden des Verwaltungsrates gewählt, so wurde er auch zum sogenannten Beanstandungsbeamten gewählt.