Betreff
Wahl des Mitgliedes, des Stellvertreters und des Ersatzvertreters der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes nach § 5 Abs. 2a) der RSGV-Satzung
Vorlage
010/0028/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Die Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgende Person zum Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes  bzw. folgende Personen zum Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter vorzuschlagen und zu wählen:

 

Position

bisher

neu

Mitglied RSGV-Verbandsversammlung

Karl-Heinz Baum

Vorschlag

Rhein-Kreis Neuss

Stellvertreter

Dr. Gert Ammermann

Vorschlag

Stadt Neuss

Ersatzvertreter

Cornel Hüsch

Vorschlag

Rhein-Kreis Neuss

 


Sachverhalt:

Nach § 5 Abs. 2  a)  der RSGV-Satzung  entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des Verwaltungsrates.

 

Die Mitglieder der RSGV-Verbandsversammlung werden nach § 5 Abs. 3 der RSGV-Satzung von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Für das ordentliche Mitglied nach § 5 Abs. 2 a) entsendet die Vertretung des kommunalen Trägers aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates einen Vertreter und einen Ersatzvertreter.