Beschlussempfehlung:
Die
Mitglieder der Verbandsversammlung werden angewiesen, folgende Person zum
Mitglied der Verbandsversammlung des Rheinischen Sparkassen- und
Giroverbandes bzw. folgende Personen zum
Stellvertreter bzw. Ersatzvertreter vorzuschlagen und zu wählen:
Position |
bisher |
neu |
Mitglied
RSGV-Verbandsversammlung |
Karl-Heinz
Baum |
Vorschlag
Rhein-Kreis
Neuss |
Stellvertreter |
Dr.
Gert Ammermann |
Vorschlag
Stadt
Neuss |
Ersatzvertreter |
Cornel
Hüsch |
Vorschlag
Rhein-Kreis
Neuss |
Sachverhalt:
Nach
§ 5 Abs. 2 a) der RSGV-Satzung entsenden jede Sparkasse und ihr Träger den
Vorsitzenden des Verwaltungsrates oder ein ordentliches Mitglied des
Verwaltungsrates.
Die
Mitglieder der RSGV-Verbandsversammlung werden nach § 5 Abs. 3 der RSGV-Satzung
von ihren Stellvertretern in den dort genannten Ämtern vertreten. Für das
ordentliche Mitglied nach § 5 Abs. 2 a) entsendet die Vertretung des kommunalen
Trägers aus dem Kreis der ordentlichen Mitglieder des Verwaltungsrates einen
Vertreter und einen Ersatzvertreter.