Betreff
Wahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates der Segelflugplatzgesellschaft mbH Grevenbroich
Vorlage
010/0034/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Der Kreistag beschließt folgende Mitglieder bzw. stellvertretenden Mitglieder in den Aufsichtsrat der Segelflugplatzgesellschaft Grevenbroich mbH zu bestellen:

 

Lfd. Nr.

Mitglied des Aufsichtsrates

Stellvertretendes Mitglied

1.

Kreisdirektor Brügge

(§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW)

Dezernent Graul

2.

 

 

3.

 

 

4.

 

 

5.

 

 

6.

 

 

7.

 

 

8.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der Rhein-Kreis Neuss ist mit 52,5 % an der Segelflugplatzgesellschaft Grevenbroich mbH beteiligt.

 

Nach § 10 des Gesellschaftsvertrages entsendet der Gesellschafter Rhein-Kreis Neuss für die Dauer von 5 Jahren insgesamt 8 Mitglieder und 8 stellvertretende Mitglieder in den Aufsichtsrat der Gesellschaft.

Diese werden nach § 26 Kreisordnung NRW / 113 Gemeindeordnung NRW vom Kreistag bestellt. Ist mehr als ein Vertreter des Kreises zu benennen, muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises dazuzählen.

 

Die übrigen 7 Mitglieder und 7 stellvertretenden Mitglieder werden vom Kreistag aufgrund eines einheitlichen Wahlvorschlages einstimmig gewählt. Andernfalls wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt (§ 35 Abs. 3 KrO NRW).