Betreff
Aufsichtsrat Kreiswerke Grevenbroich GmbH/ Beirat Verwaltungsgesellschaft Rhein-Kreis Neuss GmbH
Vorlage
III/0044/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

1.         Der Kreistag beschließt, folgende Mitglieder und persönliche Stellvertreter in den Aufsichtsrat Kreiswerke Grevenbroich GmbH zu bestellen:

 

Lfd. Nr.

Mitglied

Persönlicher Stellvertreter

Fraktion

1.

Landrat Petrauschke

(§ 113 GO/§ 26 V KrO NRW)

Kreisdirektor Brügge

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

17.

 

 

 

18.

Vorschlag der Stadt Mönchengladbach

 

 

19.

Vorschlag der Stadt Neuss

 

 

20

Vorschlag der Stadt Neuss

 

 

21.

Vorschlag der Stadt Jüchen

 

 

 

 

  1. Die vom Rhein-Kreis Neuss für den Kreis in den Aufsichtsrat der Kreiswerke Grevenbroich GmbH entsandten Vertreter, mit Ausnahme der von den Städten entsandten Mitgliedes, sollen zugleich die Aufgaben eines Vertreters des Beirates der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss GmbH wahrnehmen.

Zum Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Beirates werden der Vorsitzende des Aufsichtsrates und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrates gewählt.

 

  1. Die Gesellschafterversammlung der Verwaltungsgesellschaft wird gebeten, die Beschlüsse zu 1. und 2. umzusetzen.

Sachverhalt:

Bei der Kreiswerke Grevenbroich GmbH ist gemäß § 7 des Gesellschaftsvertrages ein

Aufsichtsrat einzurichten.

Die Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder wird durch die Gesellschafterversammlung festgelegt. Die Gesellschafter haben im Rahmen eines Konsortialvertrages vereinbart, dass der Aufsichtsrat grundsätzlich 20 Mitglieder haben soll.

Ergänzend gewährt jede angefangene 5%-Beteiligungsquote ein Aufsichtsratsmitglied, so dass die Anzahl ggfls. steigt.

 

Demnach würde die Stadt Neuss 2 Mitglieder und die Stadt Jüchen 1 Mitglied entsenden. Von den weiteren 18 Mitgliedern würden 17 durch den Kreistag und 1 weiteres Mitglied durch die Stadt Mönchengladbach bestimmt bzw. entsendet.

 

Der Landrat oder der von ihm vorgeschlagene Bedienstete des Kreises ist gemäß § 113 Abs.

2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit § 26 Abs. 5 Kreisordnung

Nordrhein-Westfalen als Mitglied des Aufsichtsrates zu bestellen.

 

Die Stadt Mönchengladbach hat gem. § 10 des Konzessionsvertrages zwischen der Kreiswerke Grevenbroich GmbH und der Stadt Mönchengladbach insoweit ein Entsenderecht.

 

Für jedes Aufsichtsratsmitglied kann ein persönliches Ersatzmitglied bestimmt werden. Diese im allgemeinen Gesellschaftsrecht nicht übliche Regelung hat sich im kommunalen Bereich bewährt und sollte wie in der Vergangenheit auch weitergeführt werden.

 

Der Vorsitzende des Aufsichtsrats und sein Stellvertreter werden aus der Mitte des Aufsichtsrates gewählt. Üblicherweise erfolgt hierzu vorab eine Empfehlung durch den Kreistag.

 

Der Aufsichtsrat bildet einen Beirat für Naherholung, dessen Zusammensetzung durch den

Aufsichtsrat aus dessen Mitte unmittelbar bestimmt wird.

 

Die vom Rhein-Kreis Neuss in den Aufsichtsrat der Kreiswerke Grevenbroich GmbH entsandten Vertreter, mit Ausnahme des von der Stadt Mönchengladbach entsandten Mitgliedes, sollen zugleich die Aufgaben eines Mitgliedes des Beirates der Verwaltungsgesellschaft des Rhein-Kreises Neuss GmbH wahrnehmen.