Betreff
Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder
Vorlage
010/0054/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Beschlussempfehlung:

Gemäß § 7 b Abs. 2 LVerbO wählt der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss im Wege der Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion folgende Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder:

 

 

Mitglied

Ersatzmitglied

Fraktion

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

4.

 

 

 

5.

 

 

 

 

 

 

 


Sachverhalt:

Die mit der Erststimme zu wählenden Mitglieder und Ersatzmitglieder werden in geheimer Abstimmung im Wege der Listenwahl nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (Hare-Niemeyer) gewählt.

Dazu werden die Stimmen für einen Wahlvorschlag durch die Gesamtzahl aller gültigen Stimmen dividiert und mit der Anzahl der zu vergebenden Sitze für die Landschaftsversammlung multipliziert. Danach entfallen auf jede Liste zunächst so viele Sitze, wie ganze Zahlen auf sie entfallen. Danach zu vergebende Sitze sind in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen; bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das von dem Wahlleiter zu ziehende Los.
Für jedes zu wählende Mitglied wird zugleich ein Ersatzmitglied gewählt, das beim Ausscheiden des mit der Erststimme gewählten Mitglieds nachrückt.

Es dürfen nicht mehr Beamte, Angestellte und Arbeiter als Mitglieder der Vertretung gewählt werden. Diese Vorgaben gelten nicht für die zu wählenden Ersatzmitglieder.

 

Die Erstellung einer gemeinsamen Liste aller Fraktionen ist zulässig.