Sachverhalt:
a)
Mit Zustimmung des Bundesrates zu den Gesetzen
zur Umsetzung der Föderalismusreform II am 12. Juni 2009 ist auch die
Änderung des Artikels 104 b Grundgesetz beschlossen worden. Artikel
104 b Abs. 1 Grundgesetz ist in Satz 2 nunmehr dahingehend
erweitert, dass der Bund im Falle von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen
Notsituationen, die sich der Kontrolle des Staates entziehen und die staatliche
Finanzlage erheblich beeinträchtigen, auch ohne Gesetzgebungsbefugnisse
Finanzhilfen an Länder und Gemeinden gewähren kann.
§ 3 Abs.1 Zukunftsinvestitionsgesetz legt fest, dass die Finanzhilfen des
Bundes nach Maßgabe des Artikels 104 b Grundgesetz gewährt werden
dürfen. Die auf der Grundlage des Zukunftsinvestitionsgesetzes getätigten
Maßnahmen der Länder und Kommunen sind mit Inkrafttreten des Gesetzes zur
Änderung des Grundgesetzes nunmehr auch insoweit zulässig, als dem Bund keine
Gesetzgebungsbefugnis zusteht, soweit eine außergewöhnliche Notsituation
vorliegt, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche
Finanzlage erheblich beeinträchtigt. Auf dieser Grundlage und nach Maßgabe des
Zukunftsinvestitionsgesetzes können nunmehr die vorgesehenen Investitionen
umgesetzt werden.
Nach den bisherigen Beratungen sowie aufgrund weiterer Vorarbeit der Verwaltung
ist die Projektliste nochmals überarbeitet worden. Auf die Anlage wird verwiesen.
Im einzelnen ist auf folgendes hinzuweisen:
Im Bereich des Investitionsschwerpunkts Bildung (65 % der Mittel) sind mit
Beginn der Sommerferien die Arbeiten im Berufsbildungszentrum Hammfeld sowie im
Berufsbildungszentrum Weingartstraße begonnen worden. Weitere Vergaben sowie
der Beginn weiterer Ausführungsarbeiten folgen in Kürze. Auf der Grundlage der
bisherigen Erkenntnisse ist im Investitionsschwerpunkt Bildung der bisherige
Kostenrahmen auf rund 5 Mio. Euro reduziert worden. Neu aufgenommen in die
Planung ist die Sanierung der Heizzentrale in der Sebastianus-Schule, die
komplett ausgetauscht werden soll. Vor diesem Hintergrund geht die Verwaltung
zur Zeit davon aus, dass beim Investitionsschwerpunkt Bildung unter besonderer
Berücksichtigung energetischer Maßnahmen die zugewiesenen Mittel in Höhe von
knapp 5 Mio. Euro planmäßig umgesetzt werden können. Vor diesem Hintergrund
sind weitere reine Erhaltungsmaßnahmen im Bildungsbereich zunächst
zurückgestellt.
Im Investitionsschwerpunkt Infrastruktur (35 % der zugewiesenen Mittel)
bereitet die Verwaltung zur Zeit Ausschreibungen für Sanierungsmaßnahmen im
Bereich des Kreiskulturzentrums Zons vor. In Vorbereitung sind darüber hinaus
die Ausschreibungen für eine Verbesserung der Notstromversorgung der Verwaltung
im Bereich der Verwaltungsgebäude in Grevenbroich, die der Optimierung und
Sicherstellung der Verwaltungseinrichtungen im Zusammenhang mit der Bewältigung
von Großschadensereignissen dienen. Nach einer überarbeiteten Kostenermittlung
ist hier mit deutlich höheren Beträgen als ursprünglich vorgesehen auszugehen.
Darüber hinaus in Vorbereitung ist der Umbau des Servicecenters im Kreishaus
Neuss sowie unter dem Arbeitstitel Energieoptimierung die energetische
Verbesserung der Situation im Verwaltungshochhaus Grevenbroich.
Hierunter fallen technische Bestückungen aller Heizkörperventile zur
automatischen Regulierung der Raumtemperatur – sogenannte Einzelraumsteuerung –
im Gegensatz zur Zonen- bzw. Etagensteuerung.
Gegenüber herkömmlichen Thermostatventilen – welche unter Kälteeinfall bei geöffnetem Fenster im Winter öffnen – schließt diese Ventiltechnik die Wärmezufuhr fensterweise.
In Verbindung mit Deckenpräsenzmeldern wird die Raumtemperatur bei Nichtanwesenheit von Personen auf eine einstellbare „Standby“ Temperatur raumbezogen herunterreguliert. Bei Präsenzmeldung wird die Raumtemperatur auf die notwendige Solltemperatur angehoben.
Die Verwaltung wird weiter fortlaufend über den Stand der Verfahren berichten.
b)
Verwendung von Finanzmitteln der
Grundwasserhilfe
·
Kappung von Grundwasserspitzen im Raum
Korschenbroich
In enger Abstimmung mit dem Umweltministerium, der Bezirksregierung Düsseldorf, den örtlichen Wasserversorgern, RWE Power AG und dem Erftverband konnten über die bisherigen Dargebotsüberlegungen hinausgehende Möglichkeiten zur Kappung von Grundwasserspitzen im Raum Korschenbroich entwickelt werden. Damit könnten rd. 900 Objekten geholfen werden.
Im Auftrag des Rhein-Kreises Neuss hat das Ingenieurbüro Prof. Dr. Ing. Düllmann die Kosten für die Kappung der Grundwasserspitzen im Raum Korschenbroich ermittelt. Danach fallen rd. 2,2 Mio. Euro an Investitions- und 190.000 Euro/a an Betriebskosten an.
Die Grundwasserkommission hat sich in ihrer 18. Sitzung am 02.04.2009 mit der Thematik beschäftigt. Dabei wurde festgelegt, dass in Korschenbroich und Kaarst Grundsatzdiskussion mit dem Ziel der Gewinnung von Mitteln zur Finanzierung der Kappung von Grundwasserspitzen angestoßen werden. Dafür ist von Bedeutung, ob und ggfs. in welcher Höhe sich der Rhein-Kreis Neuss an den Kosten beteiligt.
Als im Jahre 2006 die
Entschlammung des Nordkanals für einen Kostenaufwand von rd. 2,5 Mio.
Euro diskutiert wurde, hatte sich der Rhein-Kreis Neuss in freiwilliger
Selbstverpflichtung bereit erklärt, sich mit 10% an den Kosten zu beteiligen.
·
Forschungsprojekt Prof. Brameshuber
Die RWTH Aachen, Institut für Bauforschung, Prof. Brameshuber, führt derzeit ein Forschungsprojekt für eine nachträgliche weiße Wanne aus Textil bewehrtem Beton durch. Der Rhein-Kreis Neuss fördert dieses Projekt mit 50.000 Euro. Bisher konnte jedoch kein Forschungsobjekt im Rhein-Kreis Neuss gefunden werden.
Dazu finden zur Zeit Gespräche mit Prof. Brameshuber unter Einbeziehung von Modellprojekten der RWTH Aachen statt.
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Düsensauginfiltrationsverfahren System Wils
Von der Werner Wils DSI GmbH wurde ein innovatives Verfahren zur Düsensauginfiltration entwickelt. Damit können dargebotsneutrale Grundwasserabsenkungen mit Wiederversickerungen durchgeführt werden. Positive praktische Erfahrungswerte im Baustelleneinsatz liegen bereits vor. Langzeitanwendungen müssen allerdings noch erprobt werden. Hierzu ist eine Pilotanwendung im Raum Korschenbroich denkbar. Dafür wäre eine Kostenteilung zwischen Unternehmen, Eigentümer des Objektes und Rhein-Kreis Neuss notwendig. Es wird mit Kosten in Höhe von bis zu 30.000 Euro gerechnet.
In der Sitzung wird die Verwaltung vortragen. Kreisausschuss und Kreistag müssen die Fortschreibung des Konjunkturprogramms beschließen.