Sachverhalt:
Gemäß § 8
Abs. 1 der Satzung der Stiftung Schloss Dyck vom 22.12.2008 besteht der
Stiftungsrat aus zwölf Mitgliedern und zwar aus
- der Stifterin,
nach ihrem Ableben oder Ausscheiden einem Mitglied der Familie Salm- Reifferscheidt/Wolf Metternich als geborenem
Mitglied;
- einem weiteren
Mitglied der Familie Salm-Reifferscheidt/Wolff Metternich als geborenem Mitglied;
- einem Fachmann
aus dem Bereich des Finanzwesens und/oder des Rechts;
- einem Fachmann
aus dem kulturellen Bereich;
- einem Fachmann
aus dem Bereich der Gartenkunst und Landschaftsarchitektur;
- einem Vertreter
des Landes Nordrhein-Westfalen,
- zwei Vertretern
des Landschaftsverbandes Rheinland;
- zwei Vertretern
des Rhein-Kreises Neuss;
- dem
gesetzlichen Vertreter der Gemeinde Jüchen;
- einem Vertreter
der RWE Power AG.
Dem
Stiftungsrat gehörten bisher Landrat Hans-Jürgen Petrauschke und KTA Thomas
Welter an.
Nach Maßgabe
von § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in Verbindung mit § 26 Abs. 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(KrO NRW) ist ein Vertreter der jeweilige Landrat bzw. ein von ihm
vorgeschlagener Bediensteter der Kreisverwaltung. Eine weitere Vertretung ist
vom Kreistag zu wählen.