Beschlussempfehlung:
Der
Kreistag beschließt, für die laufende Wahlperiode
1. Dezernent Lonnes
(§ 113 Abs. 2 GO NRW/§ 26 Abs. 5 KrO
NRW)
2. …………………………………………………………………………………..
als
Vertreterin/Vertreter des Rhein-Kreises Neuss in das Kuratorium zu entsenden.
Sachverhalt:
Nach § 6 Abs.
1 der Satzung der Stiftung Rheinisches Schützen-Museum Neuss mit Joseph Lange
Schützen-Archiv besteht das Kuratorium aus mindestens drei und höchstens acht
Mitgliedern. Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung werden zwei Mitglieder vom
Rhein-Kreis Neuss entsandt. Die übrigen Mitglieder des Kuratoriums werden durch
den Vorstand berufen.
Nach Maßgabe
von § 113 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW)
in Verbindung mit § 26 Abs. 5 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(KrO NRW) werden Vertreter des Kreises in Aufsichtsräten oder entsprechenden
Organen von juristischen Personen, an denen der Kreis beteiligt ist, vom
Kreistag bestellt oder vorgeschlagen. Ist mehr als ein Vertreter zu benennen,
muss der Landrat oder ein von ihm vorgeschlagener Bediensteter des Kreises
dazuzählen. Diese Bestimmung gilt auch für die Besetzung des Stiftungsrates der
„Stiftung Rheinisches Schützen-Museum mit Joseph Lange Schützenarchiv“.
Dem
Kuratorium gehörten bisher Kulturdezernent Tillmann Lonnes und KTA Willy
Lohkamp als Vertreter des Rhein-Kreises Neuss an.