Betreff
Verpflichtung und Einführung von Kreistagsabgeordneten
Vorlage
010/0102/XVII/2020
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt:

Die Kreistagsabgeordneten, die an der konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 leider verhindert waren, müssen nachträglich verpflichtet und eingeführt werden.

Gemäß § 46 Abs. 3 KrO NRW sind die Kreistagsabgeordneten vom Landrat in ihr Amt einzuführen und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.

 

 Folgende Verpflichtungsformel, zu der die Kreistagsabgeordneten durch Erheben von den Plätzen ihr Einverständnis bekunden, wird empfohlen:

 

 „Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine Pflichten zum Wohle des Kreises erfüllen werde. (So wahr mir Gott helfe.)“