Beschlussempfehlung:
Der Kreistag nimmt den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 zur Kenntnis und weist ihn zur Beratung den Fraktionen und dem Finanzausschuss zu.
Sachverhalt:
Der Entwurf der
Haushaltssatzung des Rhein-Kreises Neuss wird gemäß § 53 Kreisordnung
Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) i. V. m. § 80 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) durch den Kämmerer aufgestellt und
durch den Landrat festgestellt.
Gemäß § 55 Abs. 1 KrO NRW erfolgt die Festsetzung der Kreisumlage im Benehmen mit den kreisangehörigen Gemeinden. Das Benehmen wurde am 03.11.2020 in der Bürgermeister-konferenz eingeleitet.
Die Gemeinden haben nach § 55 Abs. 2 KrO NRW die Möglichkeit, zur vorgesehenen Höhe des Kreisumlagesatzes Stellung zu nehmen. Die Stellungnahmen sind dem Kreistag mit der Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen zur Kenntnis zu geben. Bislang liegen keine Stellungnahmen vor.
Der Haushaltsentwurf für das Jahr 2021 wird in der Sitzung mit einem eigenen Bericht des Landrates und des Kämmerers eingebracht.